Durch eine Verzögerung der Kranlogistik erfolgt die Sperrung der Kurt-Pchalek-Straße erst vom 19. Oktober bis voraussichtlich 30. Oktober 2026. Die Einbahnstraßenreglung wird in diesem Abschnitt aufgehoben. Die Zufahrt zu den nördlich der Sperrung gelegenen Grundstücken erfolgt über die Tuchmacherstraße.
Die Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen Dr.-Ernst-Mucke-Straße und Einmündung Tuchmacherstraße. Grund hierfür ist das Einheben von Balkonen am Gebäudeensemble Kurt-Pchalek-Straße 26-20. Für Bewohner mit Parkausweis Nr. 3 werden die gebührenpflichtigen Parkflächen im westlichen Teil der Tuchmacherstraße (ab Karl-Marx-Straße bis Höhe Dornschnabel) zum Parken freigegeben, da die Parkflächen im Baubereich vollständig entfallen.
Stadtverwaltung