Stadtrat der Stadt Bautzen
Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bautzener Bürgerinnen und Bürger. Vorsitzender des Stadtrates ist der Oberbürgermeister.
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Bautzen fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Mit seinen Beschlüssen kann der Stadtrat dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am letzten Mittwoch des Monats, um 16.00 Uhr, im Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, statt. Sitzungsplan ansehen
Mitglieder des Stadtrates
Die Fotos der Stadträtinnen und Stadträte werden zeitnah eingestellt.
AfD-Stadtratsfraktion Bautzen
Nitschke, Ralph
(Fraktionsvorsitzender)
Versicherungsmakler
Helbing, Oliver
Sicherheitsmitarbeiter
Telefon:
E-Mail:
BürgerBündnis Bautzen e.V. (BBBz)
Tech, Steffen
(Fraktionsvorsitzender)
Sozialversicherungsfachangestellter
Drews, Jörg
(Stellvertreter)
Geschäftsführer Hentschke-Bau GmbH
Telefon:
E-Mail:
Fraktion Soziales Nachhaltiges Budyšin (SNB)
Kubank, Andrea
(Fraktionsvorsitzende)
Landesschatzmeisterin
+49 3591 5796087
SR.SNB.Kubank(at)bautzen.de
Riechmann, Astrid
(Stellvertreterin)
Projektkoordinatorin/Geschäftsführerin
Telefon:
SR.SNB.Riechmann(at)bautzen.de
Löschau, Jonas
(Stellvertreter)
Student, Lehramt an Gymnasien
Fraktion Freie Wähler – Zukunft für Bautzen (FWZfB)
Hauschild, Mike
(Fraktionsvorsitzender)
Selbständiger Handwerksmeister
Telefon:
stadtrat-hausschild(at)gmx.de
Aufgaben des Stadtrates
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht einem beschließenden Ausschuss oder dem Oberbürgermeister überträgt oder soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Die Aufgaben des Stadtrates sind in der Hauptsatzung der Stadt Bautzen (PDF) festgelegt.
Der Stadtrat ist insbesondere zuständig für
Allgemeine Angelegenheiten
- Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Stadtrates
- Übernahme freiwilliger Aufgaben
- Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne
- Änderung des Stadtgebietes,
- Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- Übertragung von Aufgaben auf den Oberbürgermeister
- Angelegenheiten der Stadtentwicklung, der Stadtumland- und Regionalplanung und der Raumordnung, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind
- Benennung von bewohnten Stadtteilen (Ortsteilen) sowie der innerhalb dieser dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken
- Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes.
Personalangelegenheiten
- Bestellung der Bürgermeister
- Ernennung und Entlassung von Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 aufwärts, sowie die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab den Entgeltgruppen EG 12 und S 18 aufwärts
Finanzangelegenheiten
- Verfügungen über Vermögen der Stadt, sofern der Betrag 150 000,- € übersteigt
- kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie diesen gleichkommende Rechtsgeschäfte, sofern der Betrag 150 000,- € übersteigt,
- Führung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert 250 000,- € oder der Wert des Nachgebens 150 000,- € übersteigt,
- Ausführung von Vorhaben (Sachentscheidung) im Wert von mehr als 500 000,- €,
- Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen und für die Bauausführung im Wert von mehr als 1,5 Mio €
- Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen von mehr als 50.000,- € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
- Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und Treu-handvermögen
- allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen
Weisungen an städtische Vertreter in den Organen rechtlich selbstständiger Einrichtungen
- Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen wirtschaftlicher Unternehmen oder sonstiger rechtlich selbstständiger privatrechtlicher Einrichtungen bei Gesellschafterverträgen oder Satzungen, Auflösung von Einrichtungen sowie der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates
- Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen rechtlich selbständiger öffentlich-rechtlicher Einrichtungen bei Beschlüssen, die nicht an einen Ausschuss übertragen werden sollen, sowie sonstigen wichtigen raum- und entwicklungsbedeutsamen Aufgaben zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohl der Stadt und ihrer Einwohner