Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bautzener Bürgerinnen und Bürger. Vorsitzender des Stadtrates ist der Oberbürgermeister.

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Bautzen fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Mit seinen Beschlüssen kann der Stadtrat dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am letzten Mittwoch des Monats, um 16.00 Uhr, im Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, statt. Sitzungsplan ansehen

Mitglieder des Stadtrates

Die Fotos der Stadträtinnen und Stadträte werden zeitnah eingestellt.

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Nitschke, Ralph
(Fraktionsvorsitzender)

Versicherungsmakler

+49 177 3492510

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Scharpe, Lennard
(Stellvertreter)

Mediengestalter

Telefon:

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Helbing, Oliver

Sicherheitsmitarbeiter

Telefon:
E-Mail:

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Herold, Uwe

Ingenieur

Telefon:
SR.AfD.Herold(at)bautzen.de

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Hoffmann, Erik

Mechatroniker/Monteur

Telefon:

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Pöthe, Bernd

Krankenträger

Telefon:

Porträt Frau Nicole Scharpe

Scharpe, Nicole

Sachbearbeiterin

Telefon:

Porträt von Herrn Eugen von Broen

von Broen, Eugen

Dipl.-Ingenieur

Telefon:

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Gerhardi, Katja
(Fraktionsvorsitzende)

Lehrerin

Telefon:

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Schleppers, Heinrich
(Stellvertreter)

Rentner

+49 3591 601780

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Schilling, Tobias

Dipl.-Journalist/Fachreferent

+49 160 8810849
SR.CDU.Schilling(at)bautzen.de

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Thiemann, Bodo

Inhaber Parfümerie Thiemann

Telefon:
SR.CDU.Thiemann(at)bautzen.de

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Tech, Steffen
(Fraktionsvorsitzender)

Sozialversicherungsfachangestellter

+49 3591 396792
SR.BBBz.Tech(at)bautzen.de

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Kluge, Karin
(Stellvertreterin)

Krankenschwester

+49 173 3884025
SR.BBBz.Kluge(at)bautzen.de

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Drews, Jörg
(Stellvertreter)

Geschäftsführer Hentschke-Bau GmbH

Telefon:
E-Mail: 

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Bartko, Volker

Geschäftsführer

Telefon:

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Hauptmann, Carsten

Physiotherapeut/Geschäftsführer

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Siegert, Bodo

Geschäftsführer

Telefon: 

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Kubank, Andrea
(Fraktionsvorsitzende)

Landesschatzmeisterin

+49 3591 5796087

 

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Riechmann, Astrid
(Stellvertreterin)

Projektkoordinatorin/Geschäftsführerin

Telefon:

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Löschau, Jonas
(Stellvertreter)

Student, Lehramt an Gymnasien

+49 173 4126813

Porträt von Herrn Denny Krause

Krause, Denny

Pflegekraft

Telefon:

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Postel, Denis

Mitarbeiter in der Behindertenhilfe

Telefon:
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Hauschild, Mike
(Fraktionsvorsitzender)

Selbständiger Handwerksmeister

Telefon:

Porträt von Herrn Stefan Mücke

Mücke, Stefan
(Stellvertreter)

Justizbeamter

Telefon:

Aufgaben des Stadtrates

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht einem beschließenden Ausschuss oder dem Oberbürgermeister überträgt oder soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Die Aufgaben des Stadtrates sind in der Hauptsatzung der Stadt Bautzen (PDF) festgelegt.

Der Stadtrat ist insbesondere zuständig für

Allgemeine Angelegenheiten
  • Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Stadtrates
  • Übernahme freiwilliger Aufgaben
  • Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne
  • Änderung des Stadtgebietes,
  • Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
  • Übertragung von Aufgaben auf den Oberbürgermeister
  • Angelegenheiten der Stadtentwicklung, der Stadtumland- und Regionalplanung und der Raumordnung, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind
  • Benennung von bewohnten Stadtteilen (Ortsteilen) sowie der innerhalb dieser dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken
  • Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes.
  • Bestellung der Bürgermeister
  • Ernennung und Entlassung von Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 aufwärts, sowie die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab den Entgeltgruppen EG 12 und S 18 aufwärts
  • Verfügungen über Vermögen der Stadt, sofern der Betrag 150 000,- € übersteigt
  • kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie diesen gleichkommende Rechtsgeschäfte, sofern der Betrag 150 000,- € übersteigt,
  • Führung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen, sofern der Streitwert 250 000,- € oder der Wert des Nachgebens 150 000,- € übersteigt,
  • Ausführung von Vorhaben (Sachentscheidung) im Wert von mehr als 500 000,- €,
  • Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen und für die Bauausführung im Wert von mehr als 1,5 Mio €
  • Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen von mehr als 50.000,- € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
  • Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und Treu-handvermögen
  • allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen
  • Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen wirtschaftlicher Unternehmen oder sonstiger rechtlich selbstständiger privatrechtlicher Einrichtungen bei Gesellschafterverträgen oder Satzungen, Auflösung von Einrichtungen sowie der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen rechtlich selbständiger öffentlich-rechtlicher Einrichtungen bei Beschlüssen, die nicht an einen Ausschuss übertragen werden sollen, sowie sonstigen wichtigen raum- und entwicklungsbedeutsamen Aufgaben zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohl der Stadt und ihrer Einwohner