Ortschaftsräte
In den Bautzener Ortschaften Niederkaina, Stiebitz, Kleinwelka und Salzenforst-Bolbritz ist mit der Hauptsatzung der Stadt Bautzen eine Ortschaftsverfassung eingeführt worden. Damit soll die Eigenverantwortlichkeit der rechtlich unselbstständigen Ortschaften gefördert werden. Die Ortschaften sollen so trotz Eingliederung in die Gesamtgemeinde eine gewisse organisatorische Eigenständigkeit bewahren können.
Die Ortschaftsräte in Niederkaina, Stiebitz, Kleinwelka und Salzenforst-Bolbritz werden für fünf Jahre ehrenamtlich gewählt. Soweit nicht der Stadtrat ausschließlich zuständig ist, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen und vom Stadtrat für die Ortschaft bereitgestellten Mittel in den folgenden Bereichen:
- Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung öffentlicher Einrichtungen
- Reihenfolge zum Um- und Ausbau, zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Pflege des Ortsbildes, der Park- und Grünanlagen
- Förderung von Vereinen und Verbänden sowie von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums
- Pflege von Patenschaften und Partnerschaften.