Bürgerhaushalt
Die wichtigsten Fragen und Informationen zum Bürgerhaushalt der Stadt Bautzen
Seit 2017 hat Bautzen einen Bürgerhaushalt. Im November 2023 hat der Stadtrat erstmals eine Richtlinie zum Bürgerhaushalt der Stadt Bautzen beschlossen, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie wurde mit Stadtratsbeschluss November 2025 angepasst, sodass die aktuelle Richtlinie ab 01.01.2026 gilt. Diese schafft ein eindeutiges, verständliches und transparentes Verfahren von der Festlegung der Budgethöhe, über Fristen und die Behandlung der Vorschläge bis zur Umsetzung und dem Verwendungsnachweis. Hier finden Sie die Richtlinie zum Bürgerhaushalt
Was ist der Bürgerhaushalt der Stadt Bautzen?
Im Rahmen des Bürgerhaushaltes stehen den Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung, um gemeinwohlorientierte Vorhaben und Projekte im gesamten Stadtgebiet anzuregen und umzusetzen. Ziel ist es bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu stärken, Initiative zu unterstützen sowie es Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen.
Wie hoch ist das jährlich zur Verfügung stehende Budget?
Der Bürgerhaushalt der Stadt Bautzen ist eine freiwillige Leistung der Stadt Bautzen. Der Stadtrat beschließt mit der Haushaltssatzung die Höhe des im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Budgets. In den Jahren 2024 und 2025 betrug das Budget jeweils 20.000 €. Der Zuschuss für ein Projekt beträgt maximal 2.500 €.
Wer darf Vorschläge einreichen?
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen sowie juristische Personen, die den Schwerpunkt ihres Wirkens in der Stadt Bautzen haben. Parteien oder parteipolitische Gruppierungen sind nicht vorschlagsberechtigt. Gleiches gilt für Personen, die wiederholt gegen Regelungen der Richtlinie oder Bestimmungen des Fördermittelbescheides verstoßen haben.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Vorschläge zum Bürgerhaushalt können laufend eingereicht werden. Der Antrag muss vor Durchführungsbeginn in der Stadtverwaltung vorliegen.
Die Einreichnungsfrist für Vorschläge ist jährlich auf den 31.01. festgelegt. Alle bis dahin vorliegenden Anträge werden geprüft. Später eingereichte Vorschläge werden für das Folgejahr vorgemerkt.
Wie können Vorschläge eingereicht werden?
Vorschläge zum Bürgerhaushalt können postalisch (Stadtverwaltung Bautzen, Bürgerhaushalt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder per E-Mail an buergerhaushalt(at)bautzen.de eingereicht werden. Für die Einreichung ist dieses Formular zu verwenden. Für Fragen erreichen Sie uns unter 534-609.
Alle Vorschläge und Stellungnahmen der Fachämter werden dem Finanzausschuss vorgelegt. Der Finanzausschluss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die umzusetzenden Vorhaben und Projekte. Übersteigen die eingereichten und bezuschlagbaren Vorschläge das Gesamtbudget, werden diese in der Reihenfolge des Einreichungsdatums berücksichtigt, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.
Wer ist für die Umsetzung der Vorschläge und Ideen verantwortlich?
Die ausgewählten Vorschläge sind ausschließlich durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. juristischen Personen umzusetzen. Die vorschlagende natürliche oder juristische Person erhält eine finanzielle Zuwendung auf Grundlage eines Förderbescheides. Ein bestehendes Haftungsrisiko ist durch die Bürgerinnen und Bürger bzw. juristischen Personen selbst zu klären und gegebenenfalls abzusichern.
Muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden?
Ja, die Mittelverwendung ist entsprechend den Bestimmungen im Fördermittelbescheid nachzuweisen.
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