Seit 2017 hat Bautzen einen Bürgerhaushalt. Doch der Weg zwischen Idee und Umsetzung von Projekten war lang und aufwändig. Nach einer Neuregelegung durch den Stadtrat wird sich das ab sofort ändern.

Wie funktioniert der Bautzener Bürgerhaushalt?
Jedes Jahr stehen maximal 10.000 Euro für Herzensprojekte zur Verfügung. Vorschläge und Anträge der Bürger können bis zum 31. März 2023 für das laufende Jahr eingereicht werden. Im  April/Mai entscheidet der Finanzausschuss über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr.

Wie wird mit Anträgen verfahren?
Die Anträge werden bei der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten  unter der E-Mail-Adresse buergerhaushalt(at)bautzen.de entgegen genommen. Anschließend werden die Anträge zur fachlichen Beurteilung innerhalb der Verwaltung verteilt. Die zuständigen Ämter bewerten dann, ob die Maßnahmen im Rahmen des Bürgerhaushalts umsetzbar sind.

Wer entscheidet über die Anträge?
Anträge und fachliche Bewertungen werden dem Finanzausschuss vorgelegt. Die Ausschussmitglieder entscheiden in öffentlicher Sitzung, welche Anträge und Ideen gefördert werden können.

Was kann durch den Bürgerhaushalt finanziert werden und was nicht?
Ob Begrünung im Wohnviertel, Stadtteilfeste, Papierkörbe, die Unterstützung einer Veranstaltung, eine Bücherzelle für den Stadtteil, eine neue Parkbank – grundsätzlich sind die Anwendungsmöglichkeiten zum Wohle der Gemeinschaft in den Stadtteilen vielfältig.

Nicht umsetzbar sind investive Vorhaben, also solche Projekte, die langfristig Unterhaltungskosten verursachen. Dazu zählen der Bau von Spielplätzen oder Rad- und Fußwegen. Auch Projekte, die sich weder in städtischer Verantwortlichkeit, noch auf städtischem Grund befinden sind nicht förderfähig. Dies gilt ebenso für Personalkosten von Vereinen.

Bis wann müssen Anträge eingereicht werden?
Für den Bürgerhaushalt können Bürger das ganze Jahr über Ideen einreichen, für das laufende Jahr aber nur bis März. Im  April/Mai entscheidet dann der Finanzausschuss über die Umsetzung.