Bürgerhaushalt
Seit 2017 hat Bautzen einen Bürgerhaushalt. Mit der Neuregelegung durch den Stadtrat im Jahr 2019 wurde das Verfahren vereinfacht. Bürgerhaushalte sollen das bürgerschaftliche Engagement vor Ort erhöhen sowie den Gemeinsinn, die Selbstwirksamkeit sowie Zusammenhalt und Kooperationen stärken. Dabei sollen die Vorhaben möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Wie funktioniert der Bautzener Bürgerhaushalt?
Jedes Jahr stehen maximal 10.000 Euro für Herzensprojekte zur Verfügung. Vorschläge und Anträge der Bürgerinnen und Bürger können bis zum 4. April 2023 für das laufende Jahr eingereicht werden. Im Juni/August entscheidet der Finanzausschuss über die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr.
Wie wird mit Vorschlägen und Anträgen verfahren?
Die Anträge werden bei der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten unter der E-Mail-Adresse buergerhaushalt(at)bautzen.de entgegen genommen. Der Vorschlag sollte neben den persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Erreichbarkeit für Rückfragen) auch kurz beschreiben und erkennen lassen, was, wo erreicht und realisiert werden soll. Anschließend werden die Anträge zur fachlichen Beurteilung innerhalb der Verwaltung verteilt. Die zuständigen Ämter bewerten dann, ob die Maßnahmen im Rahmen des Bürgerhaushalts umsetzbar (rechtlich, technisch und zeitlich) und bezahlbar sind.
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Vorschläge undAnträge und fachliche Bewertungen werden dem Finanzausschuss vorgelegt. Die Ausschussmitglieder entscheiden in öffentlicher Sitzung, welche Anträge und Ideen gefördert werden können.
Was kann durch den Bürgerhaushalt finanziert werden und was nicht?
Ob Begrünung im Wohnviertel, Stadtteilfeste, Papierkörbe, die Unterstützung einer Veranstaltung, das Aufstellen von Informationstafeln – grundsätzlich sind die Anwendungsmöglichkeiten zum Wohle der Gemeinschaft in den Stadtteilen vielfältig.
Nicht umsetzbar sind investive Vorhaben, also solche Projekte, die langfristig Unterhaltungskosten verursachen. Dazu zählen der Bau von Spielplätzen oder Rad- und Fußwegen. Auch Projekte, die sich weder in städtischer Verantwortlichkeit, noch auf städtischem Grund befinden sind nicht förderfähig. Dies gilt ebenso für Personalkosten von Vereinen.
Wer kann Vorschläge einreichen?
Mitwirken können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen.
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