Seit Jahrhunderten haben Bautzener Bürger ihrer Stadt Grundstücke, Sach- und Geldspenden hinterlassen. Um die Namen der zahlreichen Wohltäter, „welche sich im Laufe der Jahrhunderte durch gemeinnützige und milde Stiftungen den unauslöschlichen Dank der Stadt Bautzen erworben haben, dem Gedächtnis ihrer Einwohnerschaft für die Dauer zu erhalten“. hat der damalige Bürgermeister Dr. Heinrich Louis Zahn 1917 ein „Goldenes Buch der Stadt Bautzen über die ihrer Verwaltung oder Aufsicht unterstehenden Stiftungen“ eingerichtet. Darin findet man die Namen noch heute bekannter Mäzene der Stadt wie Franke, von Gersdorff, Gerber, Mättig, Weigang oder Stieber. Die ersten Einträge über Stifter gehen bis in das Jahr 1519 zurück.

Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung

Im Rahmen eines Festaktes erfolgte am 25. September 2007 die Neubegründung der „Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung“ in Bautzen. Diese Neubegründung geht zurück auf den Initiativkreis „Dr.- Gregorius-Mättig-Stiftung“, die Kreissparkasse und den Oberbürgermeister Christian Schramm. Die Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung lobt regelmäßig ein Stipendium aus. Es soll einem Nachwuchswissenschaftler zu Gute kommen, der sich insbesondere mit dem kulturhistorischen Erbe der Oberlausitz befasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erforschung des Lebens von Gregorius Mättig und seinen Stiftungen.

Städtische Stiftungen

Noch heute verwaltet die Stadt Bautzen mit der „Sammelstiftung der Stadt Bautzen“, der „Altersheimstiftung der Stadt Bautzen“ und der „Stiftung Bautzen-Heidelberg“ rechtlich selbständige Stiftungen, die entsprechend ihren Satzungen alle ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Zustiftungen oder Spenden sind für alle drei Stiftungen auch heute noch möglich.

Sammelstiftung der Stadt Bautzen

Die Sammelstiftung ist eine Stiftung Bürgerlichen Rechts und zugleich eine kommunale Stiftung. Auf Grundlage des Gesetzes über die Zusammenlegung örtlicher Stiftungen vom 25.02.1948 wurden örtliche Stiftungen, die unter der Verwaltung oder Aufsicht der Stadt Bautzen standen zu einer Sammelstiftung zusammengelegt. Sie wiesen zum vor dem 01.04.1948 abgeschlossenen Rechnungsjahr einen Reinertrag von 3.000,00 RM auf. Darin enthalten sind u.a. die Mättigsche Stiftung, die Schrott-Stiftung oder Hohlfeldsche Stiftung. Die heutige Sammelstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung sozialer, kultureller und karitativer Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  1. Unterhaltung und Ausbau der gemeinnützigen Einrichtung – Äußere Lauenstraße 23
  2. Unterstützung durch einmalige Beihilfen an Arme, Kranke und Obdachlose
  3. Erhaltung kultureller Denkmäler und Zuwendungen für das Museum der Stadt Bautzen
  4. Zuwendungen für schulische Zwecke u.a. Förderung von guten Schülern in Form von Auszeichnungen
  5. Beihilfen für Waisen, Halbwaisen und Heime.

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, das sich aus Grundstücks- und Immobilienwerten sowie Barvermögen zusammensetzt. Erwähnenswert ist z.B. das Haus Äußere Lauenstraße 23, welches ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen vermietet ist, und das, wie es der Stiftungszweck entsprechend der Satzung vorschreibt, zu erhalten und weiter auszubauen ist. Auch die restaurierte Franckesche Gruft auf dem Taucherfriedhof, das wohl bekannteste Objekt der ehemaligen Grabunterhaltungsstiftung wird heute von der Sammelstiftung der Stadt Bautzen als Kulturdenkmal erhalten und gepflegt. Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet der laut Satzung festgeschriebene Stiftungsvorstand, der aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister Finanzen, dem Amtsleiter für Bildung und Soziales, dem Leiter des Rechtsamtes und einer Bürgerin der Stadt Bautzen besteht.

Altersheimstiftung der Stadt Bautzen

Die Altersheimstiftung der Stadt Bautzen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und zugleich eine kommunale örtliche Stiftung im Sinne von § 13 des Sächsischen Stiftungsgesetzes (SächsStiftG) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

Die Stiftung übernahm als Rechtsnachfolgerin am 01. Januar 1944 die vom Währungsverfall ungleichmäßig betroffenen Vermögen der vom Reichsstatthalter in Sachsen, Landesregierung, Ministerium des Innern aufgehobenen rechtsfähigen Hospitalstiftungen:

  1. die Stiftung Hospital zu Maria und Martha
  2. die Stiftung Hospital zum heiligen Geist
  3. die Stiftung Hospital zum Taucher
  4. die Johann Paul’schen Stiftungen
  5. die Schneider’sche Stiftung (Dr. Erdmann Gottfried Schneider).

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Hauptzweck der Stiftung ist:
Sicherung des Wohnungsbedürfnisses bedürftiger, älterer Bautzener Einwohner.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Zuwendungen zur Sicherung der Wohnung sowie eines menschenwürdigen Wohnens.

Der Zweck kann auch dadurch erfüllt werden, dass in der Stadt Bautzen ansässige Heime und Einrichtungen zur Betreuung und Unterstützung älterer Einwohner finanzielle Zuwendungen erhalten.

Darüber hinaus fördert die Stiftung:

  • Erhaltung der Alltagskompetenz und selbständigen Lebensführung
  • Unterstützung einer aktiven Freizeitgestaltung und Pflege geistiger und musischer Interessen
  • Erhaltung der sozialen Kontakte
  • Sicherung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

von älteren Bautzener Einwohnern.

Entsprechend § 5 der geltenden Stiftungssatzung vom 26.09.2008 obliegt die Vertretung und Verwaltung der Stiftung den für die Vertretung und Verwaltung der Stadt Bautzen nach der SächsGemO zuständigen Organen. Der Stiftungszweck wird aus den Erträgen der Verwaltung von Erbbaurechten und Pacht- und Mietverträgen von Flurstücken sowie aus Barvermögen realisiert.

Stiftung Bautzen-Heidelberg

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung hat Sitz und Verwaltung in Bautzen. Sie wurde 1997 gegründet und verfolgt den Zweck der Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Bautzen und Heidelberg. Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch Unterstützung von Begegnungen der Menschen aus Bautzen und Heidelberg, durch Beteiligung an gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten sowie Durchführung eigener Vorhaben im Rahmen der Städtepartnerschaft. Dabei wird besonderer Wert auf kulturelle Zwecke, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie Wissenschaft gelegt. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg und dem Oberbürgermeister der Stadt Bautzen.