Bekanntmachungen
Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“ (i.d.F.v. 02.10.2024)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (in der Fassung vom 02.10.2024) sind durch den Stadtrat am 27.11.2024 gebilligt worden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
nördlich durch die Stieberstraße, westlich durch die Dr.-Peter-Jordan-Straße, südlich durch die Schlachthofstraße und östlich durch die bestehende Bebauung der Käthe-Kollwitz-Straße.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1404/2, 1404/4, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10, 1404/11, 1404/13, 1498/2, 1498/4, 1498/6, 1498/8, 1498/10, 1498c sowie Teile der Flurstücke 1495, 1516/1, 1516/2 und 2014a der Gemarkung Bautzen. Das Plangebiet ist aus der Anlage zur Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses ersichtlich.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 02.10.2024, die Begründung einschließlich Umweltbericht, Einzelhandelsgutachten (Anlage 1), Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten (Anlage 2), Bericht zur artenschutzfachlichen Voruntersuchung des Gebäudes der ehemaligen Volkshochschule und angrenzender Gebäude (Anlage 3), Verkehrsuntersuchung (Anlage 4), Schalltechnisches Gutachten (Anlage 5), Ergebnisse Radiologische Untersuchung (Anlage 6) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 7) werden in der Zeit vom
6.1. bis 6.2.2025
hier und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden
Montag | 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 – 12.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.
Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:
- Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tierarten, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Landschaftsbild, Landschaftserleben und naturbezogene Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter, den Menschen und die menschliche Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 02.10.2024
- Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten im Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten i.d.F.v. 02.09.2019 und der artenschutzfachlichen Voruntersuchung vorhandener Gebäude i.d.F.v. 15.11.2022
- Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Untersuchung von Lärmimmissionen durch die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ im Schalltechnischen Gutachten i.d.F.v. 30.11.2023
- Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Analyse der aktuellen Radonsituation in Bestandsgebäuden in der Radiologischen Untersuchung i.d.F.v. 21.10.2020
Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:
- Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 06.12.2018
- Schutzgüter Boden/Wasser: Abwasserentsorgung – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 06.12.2018
- Schutzgut Boden: Altlasten/altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 06.12.2018
- Schutzgut Tierarten: Artenschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 06.12.2018
- Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 26.11.2018
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landesamt für Archäologie, Sachsen vom 05.11.2018
- Natur und Landschaft – Grüne Liga Sachsen e.V. vom 18.11.20218
- Natur und Landschaft/Durchgrünung/Klima – BUND Sachsen e.V. vom 29.11.20218
- Natur und Landschaft/Denkmalschutz – Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 26.11.2018
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung(at)bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden. Eine Übersendung per Fax an die 03591 534-633 ist ebenso möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.
Bautzen, 29.11.2024
Karsten Vogt, Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“
- Deckblatt
- Planteil A 1 – Zeichnerische Festsetzungen
- Planteil A 2 – Vorhaben- und Erschließungsplan
- Planteil B –Textliche Festsetzungen
- Planteil C 1 – Begründung
- Planteil C 2 – Umweltbericht
- Anlage 1 – Einzelhandelsgutachten, BBE Handelsberatung GmbH
- Anlage 2 – Begehungsprotokoll streng geschützte Tierarten, Ing.-Büro Oeser
- Anlage 3 – Bericht zur artenschutzfachlichen Voruntersuchung des Gebäudes der ehemaligen Volkshochschule und angrenzender Gebäude, Chiroplan Büro für Fledermauskunde
- Anlage 4 – Verkehrsuntersuchung, IVAS
- Anlage 5 – Schalltechnisches Gutachten, IDU IT + Umwelt GmbH
- Anlage 6 – Ergebnisse Radiologische Untersuchung, IAF – Radiologie GmbH
- Anlage 7 – wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen
- Datenschutz
Änderung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“
Der Stadtrat hat am 27.11.2024 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ vom 24.10.2018 (BV-0530/2018) zu ändern. Es wurde die Erweiterung des Geltungsbereiches für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“ um die Teile der Flurstücke 1495, 1516/1, 1516/2 und 2014a der Gemarkung Bautzen gemäß Anlage beschlossen.
Der geänderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1404/2, 1404/4, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10, 1404/11, 1404/13, 1498/2, 1498/4, 1498/6, 1498/8, 1498/10, 1498c sowie Teile der Flurstücke 1495, 1516/1, 1516/2 und 2014a der Gemarkung Bautzen.
Die bisherigen allgemeinen Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 24.10.2018 (BV-0530/2018) werden beibehalten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Stadt Bautzen gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBI. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBI. S. 762; 2020 S. 29) in Verbindung mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Parkplatz Schliebenstraße“ wird das Flurstück Nr. 2742/1 der Gemarkung Bautzen, im Lageplan rot gekennzeichnet) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: | Ortsstraße „Parkplatz Schliebenstraße“ (Fläche auf Flurstück Nr.: 2742/1 der Gemarkung Bautzen). |
Beschreibung der Anfangspunkte: | Der Anfangspunkt liegt an der Schliebenstraße bei Netzknoten 4172077. |
Beschreibung der Endpunkte: | Der Endpunkt liegt in der östlichen Ausdehnung an der Leibnitzstraße und bei dem Netzknoten 4272073, in der nördlichen Ausdehnung an den südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 1779/7 und Nr. 2743 der Gemarkung Bautzen und in der südlichen Ausdehnung an den nördlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 2689, 2690/2, 2690/1, 2742/2 der Gemarkung Bautzen und Nr. 89/21 der Gemarkung Seidau. |
Gemeinde: | Stadt Bautzen |
Landkreis: | Bautzen |
2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird zur Ortsstraße gewidmet.
2.2 Widmungsbeschränkungen: | Keine |
3. Träger der Straßenbaulast: | Stadt Bautzen |
4. Wirksamwerden: | Die Verfügung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam. |
5. Sonstiges | |
5.1. Gründe für Widmung: | Allgemeinverfügung |
5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der Dienstzeiten für die Dauer von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung bei der
Stadtverwaltung Bautzen | Hoch- und Tiefbauamt | Gebäude Hauptmarkt 8, Zimmer 207 | 02625 Bautzen
eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bautzen, 02625 Bautzen, Fleischmarkt 1 einzulegen.
Bautzen, 22.8.2024
Karsten Vogt, Oberbürgermeister
Bekanntmachung Flächennutzungsplan 01/2023
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bautzen (01/2023, wirksam seit 10. Juni 2023) ist unter folgendem Link einsehbar: Bekanntmachung Flächennutzungsplan 01-2023 | Beteiligungsportal Stadt Bautzen (sachsen.de).
Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 10. Juni 2023.