Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll all jenen Mitbürgern geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Weitere Informationen erhalten Sie im Anliegen „Wohngeld“.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Im Anliegen „Wohnberechtigungsschein“ erhalten Sie weitere Informationen, wie sie den entsprechenden Antrag stellen.

Wohnungsnotfallhilfe

Für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bietet die Stadtverwaltung Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Anliegen „Wohnungsnotfallhilfe“.

Die Stadt Bautzen arbeitet an einem neuen Mietspiegel – und damit an einer wichtigen Grundlage für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Ziel ist es, eine aktuelle und verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu schaffen.

In Kürze startet die Datenerhebung, die von der Arbeitsgruppe Mietspiegel durchgeführt wird. Als Stichtag gilt der 31. März 2026 – alle erhobenen Daten beziehen sich somit auf die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vereinbarten Wohnraummieten.

Damit der Mietspiegel aussagekräftig und repräsentativ wird, ist eine breite Beteiligung entscheidend. Besonders private Vermieterinnen und Vermieter sind eingeladen, sich aktiv einzubringen. Denn nur mit einer soliden Datenbasis entstehen Ergebnisse, die sowohl für Mietende als auch Vermietende eine verlässliche Orientierung bieten.
Die Arbeitsgruppe bittet alle angesprochenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, sich an der Erhebung zu beteiligen und so einen wichtigen Beitrag zur Transparenz auf dem lokalen Wohnungsmarkt zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kommunalen Statistikstelle der Stadtverwaltung Bautzen, beim Bautzener Verein der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer e.V. und beim Mieterverein Ostsachsen e.V.

Fragebogen zur Datenerhebung 

Bautzener Mietspiegel

Für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieter informiert der Mietspiegel über die ortsübliche Vergleichsmiete. Derzeit gilt der 8. Bautzener Mietspiegel, der die im Dezember 2020 gezahlten Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Größe, Beschaffenheit und Lage auflistet.

Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die örtliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ohne selbst drei Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe oder Anhaltspunkt herangezogen werden.

Herausgeber: Arbeitsgruppe Mietspiegel

Download

8. Bautzener Mietspiegel (PDF)

Neu in Bautzen

Wer nach Bautzen zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Gleiches gilt für einen Umzug innerhalb der Stadt. Weitere Informationen rund um die Anmeldung lesen Sie im Anliegen „Umzug“.

Großvermieter

Ob eine bequeme Ein-Zimmer-Wohnung in Bautzen-Gesundbrunnen oder eine geräumige Vier-Raum-Wohnung in der romantischen Altstadt von Bautzen – hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner.

Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bautzener Mietergenossenschaft GAIA eG
Wohnungsbaugenossenschaft Einheit Bautzen eG
Wohnungsgenossenschaft „AUFBAU“ Bautzen eG

Immobilienmakler

Die zahlreichen Immobilien-Büros in Bautzen unterstützen Sie bei der Wohnungssuche.
In unserer Übersicht der Immobilienbüros finden Sie sicherlich den passenden Immobilienmakler für sich.