Wohngeld

Hinweis

Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Unterlagen/Nachweise zum Wohngeldantrag ein. Alle Unterlagen/Nachweise werden digitalisiert und nach einer Aufbewahrungsfrist von zwei Monaten vernichtet. Eine Rückgabe von Originalen kann nicht sichergestellt werden!


Online-Antrag für Mieter, Eigentümer von Wohnraum und Heimbewohner

Stellen Sie Ihren Wohngeldantrag bevorzugt online. Benötigt wird lediglich ein persönliches Amt24-Servicekonto. Dieses kann in wenigen Minuten selbst eingerichtet werden und ist künftig auch für weitere Online-Verfahren auf „Amt24“ nutzbar. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen für den Wohngeldantrag bereit. Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus.

Ihr voraussichtlicher Wohngeldanspruch ist mit dem vorläufigen Online-WohngeldPlus-Rechner ermittelbar.

 

Was ist Wohngeld?

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll all jenen Mitbürgern geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter bzw. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet.

Die Stadtverwaltung Bautzen ist zuständige Wohngeldbehörde für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Bautzen wohnen.

Für alle anderen Bürger des Landkreises Bautzen, ist die Wohngeldstelle des Landratsamtes Bautzen zuständig.

Wer erhält Wohngeld?

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Hinweis:

Kinder in Wohngeldhaushalten können zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Zuständig ist das Jugendamt bzw. Sozialamt des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.

Ebenso könnte ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Zuständig ist die Familienkasse. Mehr Informationen dazu gibt es hier: www.arbeitsagentur.de/kinderzuschlag.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Dem Antrag sollen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise beigefügt werden.  Die Antragsformulare für den Mietzuschuss, den Lastenzuschuss und für Heimbewohner erhalten Sie in der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Bautzen. Hier erhalten Sie auch eine umfassende Beratung. Die Formulare können Sie auch hier online ausfüllen und herunterladen. Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die Wohngeldbehörde einen schriftlichen Bescheid.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Im allgemeinen Hinweisblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die zum Wohngeldantrag benötigten Unterlagen finden Sie, welche Unterlagen erforderlich sind.
Hinweisblatt Allgemein zum Wohngeldantrag benötigte Unterlagen (PDF-Dokument)

Wie hoch ist das zu bewilligende Wohngeld?

Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung individuell berechnet.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monates, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag notwendig.

Mitteilungspflichten

Wer Wohngeld beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind.

Sie sind verpflichtet, diese Änderungen mit den entsprechenden Nachweisen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Notwendige Unterlagen/Formulare

Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate (.jpg, .pdf) elektronisch empfangen werden können.

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Zimmer 203
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon Service-Nr. +49 3591 534-525
Telefax +49 3591 534-566
wohngeld@bautzen.de

Öffnungszeiten

 

Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Wohngeldanträge können bevorzugt online über Amt 24 oder per E-Mail (als PDF) an  oder auf dem Postweg eingereicht werden, auch die Abgabe im Bautzener-Bürger-Service oder der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Rathaus sind möglich.

Wohngeldantragsformulare erhalten Sie im Bautzener-Bürger-Service (Innere Lauenstraße 1, Eingangsbereich).