• Die Stadt Bautzen veräußert im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Grundstück, gelegen am Schreberweg; bestehend aus den Flurstücken 2043/3 und 2043/10 der Gemarkung Bautzen mit einer Gesamtgröße von 9.420 m2.
  • Bei dem Grundstück handelt es sich um den Altstandort einer Kläranlage. Im Rahmen einer Gefährdungsuntersuchung wurden folgende Schwerpunkte benannt, die vor einer Nutzungsänderung durch den Investor zu erbringen sind:
    • Vom an der Oberfläche anstehenden Boden geht bei der jetzigen Nutzung keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit aus. Bei der geplanten Nutzungsänderung zum Eigenheimstandort sollten die oberen 30 cm abgetragen werden. Der Bodenabtrag ist zu entsorgen.
    • Alle baulichen Anlagen der Kläranlage sind vollständig zu entfernen. Die Verfüllung der Oxidationsbecken kann aus umwelttechnischer Sicht nur zur Verfüllung von Abgrabungen ohne bautechnische Anforderungen verwertet werden. Der Faulschlamm muss aufgrund hoher Gehalte an Schwermetallen, AOX sowie MKW und PAK aus umwelttechnischer Sicht entsorgt werden. Dieser Faulschlamm muss vor der Deponierung aufgrund der sehr hohen Organikanteile behandelt werden. Hinzu kommt, dass über dem Faulschlamm Wasser (aufgestautes Regenwasser) steht, dass vor der Entsorgung des Faulschlamms separat abzupumpen und unter Begleitung einer separaten Untersuchung zu entsorgen ist.
    • Im Zuge des Rückbaus der Kläranlagenbestandteile sowie während des Neubaus ist ein Monitoring an GP/RKS97 durchzuführen, um eine eventuelle Mobilisierung von Schadstoffen überprüfen zu können.
  • Derzeit wird das Flurstück planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet. Im Flächennutzungsplan der Stadt Bautzen ist das Flurstück Bestandteil einer Grünfläche/Fläche für Landwirtschaft. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Außenbereiches zu gewährleisten, kann ein mögliches Baurecht für die Flurstücke nur über eine verbindliche Bauleitplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Der künftige Eigentümer tritt als Vorhabenträger gegenüber der Stadt auf, der auf seine Kosten die städtebauliche Planung übernimmt und sich zur Durchführung der baulichen Maßnahme einschließlich der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedeutet für den Vorhabenträger die faktische und kostenmäßige Übernahme aller planerischen Leistungen einschließlich erforderlicher Fachgutachten.
  • Es gilt eine Bauverpflichtung. Das Vorhaben ist gemäß der Bauverpflichtung in den nächsten drei Jahren ab Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umzusetzen. Die Vorhaltung als Lagerflächen oder Garagenstandort wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.
  • Das Flurstück wird unter der Maßgabe veräußert, Wohnraum, bevorzugt in Form von mehreren Eigenheimen zu schaffen.
  • Die Erschließung erfolgt über den Schreberweg. Alle weiteren Erschließungsbelange wären mit den jeweiligen Versorgungsträgern zu klären.
  • Der Mindestkaufpreis beträgt 5,00 € / m2.
  • Der Erwerber trägt darüber hinaus die Kosten des Vertrages (einschließlich Notar-/Erschließungskosten), sowie die Kosten der geforderten Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung.

Auskünfte erteilen Frau Kreuziger, Abt. Stadtplanung (03591/534 617) und Frau Piechotta, Abt. Liegenschaften/Steuern (03591/534 230).

Schriftliche Angebote inklusive Kurzbeschreibung der geplanten Bebauung des Grundstückes (im verschlossenen Umschlag) sind bis zum 02.10.2026 einzureichen bei der Stadtverwaltung Bautzen, Abt. Liegenschaften/Steuern, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen.

Lageplan Flurstücken 2043/3 und 2043/10 Bautzen