Bekanntmachungen

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“

Der Stadtrat hat am 30. April 2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehr Salzenforst“ im Regelverfahren auf Grundlage von § 2 BauGB aufzustellen. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt.

Planungsziel ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in der Anlage zum Beschluss dargestellt und umfasst das Flurstück 273/4 der Gemarkung Salzenforst.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Bautzen, 16. Mai 2025
Karsten Vogt, Oberbürgermeister

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“ (in der Fassung vom 14. Januar 2025)

In der Sitzung am 30. April 2025 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“ bestehend aus Planteil A: Zeichnerische Festsetzungen, Planteil B: Textliche Festsetzungen, Planteil C:  Begründung, Planteil D: Umweltbericht mit integrierter Grün-ordnung einschließlich Anlagen in der Fassung vom 14. Januar 2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich in der Verlängerung der Handrij-Zejler-Straße im Ortsteil Salzenforst. Ziel ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 273/4 der  Gemarkung Salzenforst mit einer Fläche von ca. 2.998 m². 
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB zur Kompensation voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist anzuwenden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 14. Januar 2025, die Begründung, der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Artenschutzfachbeitrag (Anlage 1), Baugrunduntersuchung (Anlage 2), Schalltechnische Untersuchung (Anlage 3) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden in der Zeit vom 
19.05. bis 24.06.2025 im Internet unter www.bautzen.de/bekanntmachungen per Verlinkung und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden

WochentagUhrzeit
Montag7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag7.30 – 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Bestandteile des abiotischen (Boden/Geologie, Grund-/Oberflächenwasser, Klima/Luft) und biotischen (Biotope, Pflanzen, Arten) Naturhaushalts, der Fläche, des Landschaftsbildes, des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter, des Menschen und der menschlichen Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 14. Januar 2025
  • Schutzgut Boden: Untersuchung der geo-/ hydrogeologischen Untergrund- und Bo-denverhältnisse einschließlich Prüfung der Baugrundeignung und Versickerungsfähigkeit in der Baugrunduntersuchung i.d.F.v. 30. November 2020
  • Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenar-ten und Vermeidungsmaßnahmen im Artenschutzbeitrag i.d.F.v. 23. Juni 2020
  • Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Untersuchung von Lärmimmissionen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Salzenforst“ in der Schalltechnischen Untersuchung i.d.F.v. 15. November 2024

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 29. März 2021
  • Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22. März 2021
  • Schutzgüter Boden/Wasser: Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zu Versickerungsanlagen – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 29. März 2021
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zum Bodenschutz, Altlasten/ altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen, Abfallrecht – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 29. März 2021
  • Schutzgut Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft – Landesdirektion Sachsen vom 15. März 2021
  • Schutzgut Boden: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe – Regionaler Planungsverband vom 24. März 2021
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22. März 2021
  • Schutzgut Biotope: Hinweis auf höhlenreichen Einzelbaum, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft – Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 29. März 2021
  • Schutzgut Biotope: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft – Grüne Liga vom 23. März 2021
    Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landratsamt Bautzen, Untere Denkmalschutzbehörde vom 29. März 2021

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen ab-gegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentli-chungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. 
E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 16. Mai 2025
Karsten Vogt, Oberbürgermeister

Die Planunterlagen sind über den Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bautzen/beteiligung/themen/1053386  zu erreichen.

Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Stadt Bautzen gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBI. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBI. S. 762; 2020 S. 29) in Verbindung mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Parkplatz Schliebenstraße“ wird das Flurstück Nr. 2742/1 der Gemarkung Bautzen, im Lageplan rot gekennzeichnet) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung der Straße:Ortsstraße „Parkplatz Schliebenstraße“ (Fläche auf Flurstück Nr.: 2742/1 der Gemarkung Bautzen).
Beschreibung der Anfangspunkte:Der Anfangspunkt liegt an der Schliebenstraße bei Netzknoten 4172077.
Beschreibung der Endpunkte:Der Endpunkt liegt in der östlichen Ausdehnung an der Leibnitzstraße und bei dem Netzknoten 4272073, in der nördlichen Ausdehnung an den südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 1779/7 und Nr. 2743 der Gemarkung Bautzen und in der südlichen Ausdehnung an den nördlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 2689, 2690/2, 2690/1, 2742/2 der Gemarkung Bautzen und Nr. 89/21 der Gemarkung Seidau.
Gemeinde:Stadt Bautzen
Landkreis:Bautzen

2. Verfügung
2.1. Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße wird zur Ortsstraße gewidmet.

2.2 Widmungsbeschränkungen:Keine
3. Träger der Straßenbaulast:Stadt Bautzen
4. Wirksamwerden:Die Verfügung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
5. Sonstiges 
5.1. Gründe für Widmung:Allgemeinverfügung

5.2. Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der Dienstzeiten für die Dauer von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung bei der

Stadtverwaltung Bautzen | Hoch- und Tiefbauamt | Gebäude Hauptmarkt 8, Zimmer 207 | 02625 Bautzen

eingesehen werden.

6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bautzen, 02625 Bautzen, Fleischmarkt 1 einzulegen.

Bautzen, 22.8.2024
Karsten Vogt, Oberbürgermeister

Einziehungsverfügung Niemöllerstraße

Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Stadt Bautzen gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) in Verbindung mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes vom 10. Mai 2003 wird die, auf den Flurstück Nr. 396 der Gemarkung Auritz (im Lageplan rot gekennzeichnet) gelegene Ortsstraße, für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Hoch-und Tiefbauamt, Gebäude Hauptmarkt 8, Zimmer 207, 02625 Bautzen, eingesehen werden. 

Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bautzen, 02625 Bautzen, Fleischmarkt 1 einzulegen.

Bautzen, 20. Februar 2025
Karsten Vogt, Oberbürgermeister

Widmungsverfügung Fliederweg

 

Bekanntmachung einer Widmungsverfügung der Stadt Bautzen gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) in Verbindung mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1, 2. Änderung vom 06.12.1996 wird die, auf dem Flurstück Nr. 324 der Gemarkung Oberkaina (im Lageplan rot gekennzeichnet) gelegene Ortsstraße, für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Hoch-und Tiefbauamt, Gebäude Hauptmarkt 8, Zimmer 207, 02625 Bautzen, eingesehen werden. 

Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bautzen, 02625 Bautzen, Fleischmarkt 1 einzulegen.

Bautzen, 20. Februar 2025
Karsten Vogt, Oberbürgermeister

Widmungsverfügung Max-Militzer-Weg