Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderung
Töpferstraße 17
02625 Bautzen
Telefon 481361
kv-bautzen@vdk.de
www.vdk.de/kv-bautzen
Diakonisches Werk Bautzen e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 16
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 481650
h.kreiss@diakonie-bautzen.de
www.diakonie-bautzen.de
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Kornmarkt 15
02625 Bautzen
Telefon +493591 498282
info@eutb.dompfarrei-bautzen.de
www.eutb.dompfarrei-bautzen.de
Kreisorganisation Bautzen
Bischofsstraße 18
01877 Bischofswerda
Telefon +49 3594 714576
Telefax +49 3594 7853827
bautzen@bsv-sachsen.de
www.bsv-sachsen.de
Angebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V.
Töpferstraße 17 (4. Etage)
02625 Bautzen
Telefon +49 351 8089628
sachsen@blickpunkt-auge.de
August-Bebel-Straße 14
02736 Oppach
Telefon +49 35872 359536
sonnenwind21@gmx.de
www.sonnenwind21.de
Löhrstraße 33
02625 Bautzen
Telefax +49 3591 481141
gehoerlosenvereinbautzen@hotmail.de
www.gv-bautzen.de
Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen beim Landratsamt Bautzen. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Integrationsfachdienst Sachsen
Im Auftrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (Integrationsamt Chemnitz) bietet der Integrationsfachdienst (IFD) Unterstützung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeit und Behinderung. Der IFD ist Ansprechpartner für schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Darüber hinaus ist der IFD für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen ein kompetenter Partner.
Hauptanliegen des Integrationsfachdienstes ist dabei, Menschen mit Behinderungen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Darüber hinaus begleitet der Integrationsfachdienst Förderschüler und Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.