Schwerbehindertenausweis (Antrag)

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung Schwerbehinderter gelten besondere Regelungen.

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2. Teil, mit Ausnahme des Anspruchs auf den Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.

Zuständige Behörde: Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen

 

Alle Formulare und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Landkreises Bautzen

Feststellung einer Schwerbehinderung - Formulare und Publikationen