Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung ist sowohl für interne Angelegenheiten der Stadtverwaltung und die Belange der Beschäftigten zuständig als auch für die kommunale Gleichstellungsarbeit der Stadt Bautzen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung von Einzelpersonen zu gleichstellungsrelevanten Fragen, z. B. zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sexueller Belästigung oder Gewaltschutz
- Unterstützung von Vereinen, Initiativen und Projekten, die sich für Chancengleichheit einsetzen
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu Gleichstellungsthemen
- Vernetzung mit regionalen Partnerinnen und Partnern aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
- Umsetzung eigener Veranstaltungen oder Projekte
- Beteiligung an personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Stadtverwaltung, welche Themen der Gleichstellung betreffen
- Mitwirkung bei kommunalen Vorhaben, die sich auf Chancengerechtigkeit und Gleichstellung auswirken
Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch dem Amt des Oberbürgermeisters zugeordnet. Sie arbeitet inhaltlich jedoch weisungsfrei und unabhängig mit dem Ziel, den gesetzlichen Anspruch auf Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen.
Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Arbeit als interne Gleichstellungsbeauftragte in der Dienststelle ist das Sächsische Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG), welches am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.
Die Tätigkeit als Kommunale Gleichstellungsbeauftragte richtet sich an die Stadtbevölkerung. Die Aufgabe ergibt sich aus §64 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung der großen Kreisstadt Bautzen in den §§ 14 und 15.
Übergeordnet sind insbesondere Artikel 3 Abs. 2 und 3 GG sowie Artikel 8 der Verfassung des Freistaates Sachsen.