Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dem Wohnberechtigungsschein ist eine für den Wohnungssuchenden und seine Haushaltsangehörigen angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (zum Beispiel Behinderte, junge Ehepaare, Alleinstehende mit Kindern) angegeben. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr in Sachsen gültig. 

Hinweis
Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, wenn der Wohnberechtigungsschein älter als ein Jahr ist.

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Die Stadtverwaltung Bautzen ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Bautzen wohnen.

Notwendige Unterlagen/Formulare

 

 

Informationen zum Wohnberechtigungsschein


Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Durch sozialen Wohnungsbau entstehen kostengünstige Wohnungen. Diese sollen vor allem Menschen mit geringen Einkommen helfen. Der Staat stellt geförderten Wohnraum zur Verfügung. Der Wohnberechtigungsschein wird für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigt. Dieser ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter auszuhändigen. 

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie wohnen dauerhaft in Bautzen oder möchten dauerhaft nach Bautzen ziehen und
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt unter den angegebenen Einkommensgrenzen (siehe nachfolgende Tabelle).

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Personen im HaushaltWBS "pMW" Jahreseinkommen*
(zzgl. 855,00 € für jedes Kind)
1 Person20.520,00 €
2 Personen30.780,00 €
3 Personen37.791,00 €
4 Personen44.802,00 €
5 Personen51.813,00 €
für jede weitere Person7.011,00 €

* Die Einkommensgrenzen bemessen sich nach § 1 Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung. Das Jahreseinkommen berechnet sich aus dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder gemäß §§ 21, 22 WoFG. Zu berücksichtigen sind Frei- und Abzugsbeträge gemäß § 23 sowie § 24 WoFG.

  • Es wird immer das Einkommen aller Personen in einem Haushalt betrachtet.
  • Leben zum Beispiel zwei Personen zusammen, werden beide Einkommen berücksichtigt.
  • Das Einkommen ist ein berechnetes Haushalteinkommen, welches dem Nettoeinkommen nahekommt.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Mit der Erteilung des WBS wird eine Entscheidung über die angemessene Wohnungsgröße, welche beim Abschluss eines Mietvertrages zu beachten ist, getroffen. Die angemessene Wohnungsgröße ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Personen im Haushaltangemessene Wohnfläche
gemäß Richtlinie gebundener
Mietwohnraum (Ziffer IV. 1. a)
1 Person45 m²
2 Personen60 m²
3 Personen75 m²
4 Personen85 m²
5 Personen95 m²
für jede weitere Person10 m²

Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnfläche um 10 m²

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Zimmer 105
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon Service-Nr. +49 3591 534-525
wohngeld@bautzen.de

Öffnungszeiten
Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag(telefonische Sprechzeit)
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Antragsformulare für den Wohnberechtigungsschein werden im Bautzener-Bürger-Service (Innere Lauenstraße 1, Eingangsbereich) ausgegeben. Wohnberechtigungs-Anträge sowie nachzureichende Unterlagen in Kopie können:

  • im Bautzener-Bürger-Service (Eingangsbereich)
  • im Hausbriefkasten (am Rathaus gegenüber der Tourist-Information)
  • per E-Mail (als PDF): oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Bearbeitungs-Gebühr: 9,00 € entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bautzen vom 5. Mai 2021