Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dem Wohnberechtigungsschein ist eine für den Wohnungssuchenden und seine Haushaltsangehörigen angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (zum Beispiel Behinderte, junge Ehepaare, Alleinstehende mit Kindern) angegeben. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr in Sachsen gültig.
Hinweis
Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, wenn der Wohnberechtigungsschein älter als ein Jahr ist.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Die Stadtverwaltung Bautzen ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Bautzen wohnen.
Notwendige Unterlagen/Formulare
- Hinweise und Informationen zum Wohnberechtigungsschein
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Informationen zum Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Durch sozialen Wohnungsbau entstehen kostengünstige Wohnungen. Diese sollen vor allem Menschen mit geringen Einkommen helfen. Der Staat stellt geförderten Wohnraum zur Verfügung. Der Wohnberechtigungsschein wird für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigt. Dieser ist vor Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter auszuhändigen.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie wohnen dauerhaft in Bautzen oder möchten dauerhaft nach Bautzen ziehen und
- Ihr Haushaltseinkommen liegt unter den angegebenen Einkommensgrenzen (siehe nachfolgende Tabelle).
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
| Personen im Haushalt | WBS "pMW" Jahreseinkommen* (zzgl. 855,00 € für jedes Kind) |
| 1 Person | 20.520,00 € |
| 2 Personen | 30.780,00 € |
| 3 Personen | 37.791,00 € |
| 4 Personen | 44.802,00 € |
| 5 Personen | 51.813,00 € |
| für jede weitere Person | 7.011,00 € |
* Die Einkommensgrenzen bemessen sich nach § 1 Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung. Das Jahreseinkommen berechnet sich aus dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder gemäß §§ 21, 22 WoFG. Zu berücksichtigen sind Frei- und Abzugsbeträge gemäß § 23 sowie § 24 WoFG.
- Es wird immer das Einkommen aller Personen in einem Haushalt betrachtet.
- Leben zum Beispiel zwei Personen zusammen, werden beide Einkommen berücksichtigt.
- Das Einkommen ist ein berechnetes Haushalteinkommen, welches dem Nettoeinkommen nahekommt.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Mit der Erteilung des WBS wird eine Entscheidung über die angemessene Wohnungsgröße, welche beim Abschluss eines Mietvertrages zu beachten ist, getroffen. Die angemessene Wohnungsgröße ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Personen im Haushalt | angemessene Wohnfläche gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum (Ziffer IV. 1. a) |
| 1 Person | 45 m² |
| 2 Personen | 60 m² |
| 3 Personen | 75 m² |
| 4 Personen | 85 m² |
| 5 Personen | 95 m² |
| für jede weitere Person | 10 m² |
Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnfläche um 10 m²
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste
Zimmer 105
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon Service-Nr. +49 3591 534-525
wohngeld@bautzen.de
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | (telefonische Sprechzeit) 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Antragsformulare für den Wohnberechtigungsschein werden im Bautzener-Bürger-Service (Innere Lauenstraße 1, Eingangsbereich) ausgegeben. Wohnberechtigungs-Anträge sowie nachzureichende Unterlagen in Kopie können:
- im Bautzener-Bürger-Service (Eingangsbereich)
- im Hausbriefkasten (am Rathaus gegenüber der Tourist-Information)
- per E-Mail (als PDF): wohngeld(at)bautzen.de oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Bearbeitungs-Gebühr: 9,00 € entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bautzen vom 5. Mai 2021