Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dem Wohnberechtigungsschein ist eine für den Wohnungssuchenden und seine Haushaltsangehörigen angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (zum Beispiel Behinderte, junge Ehepaare, Alleinstehende mit Kindern) angegeben. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr in Sachsen gültig.
Hinweis
Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, wenn der Wohnberechtigungsschein älter als ein Jahr ist.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Die Stadtverwaltung Bautzen ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Bautzen wohnen.
Notwendige Unterlagen/Formulare
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste
Zimmer 105
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon Service-Nr. +49 3591 534-525
Telefax +49 3591 534-566
wohngeld@bautzen.de
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | vorübergehend geschlossen |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Antragsformulare für den Wohnberechtigungsschein werden im Bautzener-Bürger-Service (Innere Lauenstraße 1, Eingangsbereich) ausgegeben. Wohnberechtigungs-Anträge sowie nachzureichende Unterlagen in Kopie können:
- im Bautzener-Bürger-Service (Eingangsbereich)
- im Hausbriefkasten (am Rathaus gegenüber der Tourist-Information)
- per E-Mail (als PDF): wohngeld(at)bautzen.de oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Bearbeitungs-Gebühr: 9,00 € entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bautzen vom 5. Mai 2021