Wohnungsnotfallhilfe
Für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bieten wir Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung.
Sind Sie bereits wohnungslos, kann Ihnen eine vorübergehende Unterbringung in der Notunterkunft der Stadt Bautzen gewährt werden.
Sie erhalten hier bei Bedarf auch Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu anderen Beratungsstellen, Ämtern und Behörden.
Wir unterstützen Sie bei ...
- Mietschulden
- Energieschulden/Energiesperrung
- Mahnungen oder fristloser Kündigung durch Vermieter
- Räumungsklage
- drohender Zwangsräumung
- Wohnraumbeschaffung in Notfällen
- Wohnungslosigkeit
Sie sind von einem der oben genannten Punkte/Probleme betroffen? Warten Sie nicht ab! Rufen Sie uns an und vereinbaren, wenn möglich, vorher einen Termin!
Notwendige Unterlagen/Formulare
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit!
- Personalausweis/Pass/ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweise (Lohn, Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld, Rente u.a.)
- Mietvertrag
- Nachweise über Zahlungsverpflichtungen
- Mahnungen, Kündigungsschreiben
- Räumungsklage
- Zwangsräumungsmitteilung
- Schreiben vom Energieversorger
Download
1. Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen und Soziale Dienste 2020“ (PDF-Dokument)
Beschluss durch Stadtrat am 24.2.2016 mit BV-0153/2016
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste
Zimmer 103
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-511
Telefax +49 3591 534-568
sven.thomas@bautzen.de
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr (ohne Anmeldung) 14.00 bis 16.00 Uhr (nur mit Anmeldung) |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr (nur mit Anmeldung) 14.00 bis 16.00 Uhr (ohne Anmeldung) 16.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Anmeldung) |
Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste
Sozialarbeiterin Silvana Drexler
Zimmer 102
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 534-512
Telefax +49 3591 534-568
silvana.drexler@bautzen.de