Wohnungsnotfallhilfe

Hilfen zum Erhalt der Wohnung

Für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bautzen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, bieten wir Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung.

Sind Sie bereits wohnungslos, kann Ihnen eine vorübergehende Unterbringung in der Notunterkunft der Stadt Bautzen gewährt werden.

Sie erhalten hier bei Bedarf auch Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu anderen Beratungsstellen, Ämtern und Behörden.

Wir unterstützen Sie bei ...

  • Mietschulden
  • Energieschulden/Energiesperrung
  • Mahnungen oder fristloser Kündigung durch Vermieter
  • Räumungsklage
  • drohender Zwangsräumung
  • Wohnraumbeschaffung in Notfällen
  • Wohnungslosigkeit

Sie sind von einem der oben genannten Punkte/Probleme betroffen? Warten Sie nicht ab! Rufen Sie uns an und vereinbaren, wenn möglich, vorher einen Termin!

Notwendige Unterlagen/Formulare

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit!

  • Personalausweis/Pass/ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Einkommensnachweise (Lohn, Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld, Rente u.a.)
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Zahlungsverpflichtungen
  • Mahnungen, Kündigungsschreiben
  • Räumungsklage
  • Zwangsräumungsmitteilung
  • Schreiben vom Energieversorger

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Sozialarbeiter Sven Thomas

Zimmer 209
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-511
Telefax +49 3591 534-568
sven.thomas@bautzen.de

Öffnungszeiten
Dienstag9.00 bis 12.00 Uhr (ohne Anmeldung)
14.00 bis 16.00 Uhr (nur mit Anmeldung)
Donnerstag9.00 bis 12.00 Uhr (nur mit Anmeldung)
14.00 bis 16.00 Uhr (ohne Anmeldung)
16.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Anmeldung)

Amt für Bildung und Soziales
Abteilung Wohnen und Soziale Dienste

Sozialarbeiterin Silvana Drexler

Zimmer 210
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen

Telefon +49 3591 534-512
Telefax +49 3591 534-568
silvana.drexler@bautzen.de