Der Beirat für sorbische Angelegenheiten berät den Oberbürgermeister in allen sorbischen Angelegenheiten. Rechtsgrundlage für die Arbeit ist die „Satzung der Stadt Bautzen zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur“ (PDF, Deutsch); PDF in Sorbisch. Der Beiratz überwacht die Umsetzung dieser Satzung.

Die Wahl der Mitglieder des Beirates obliegt dem Stadtrat. Das Vorschlagsrecht zur Besetzung der den jeweiligen Gruppierungen zustehenden Plätze liegt bei der entsprechenden politischen Gruppierung. Die Bestellung der sachkundigen Bürger obliegt dem Stadtrat. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher, der die Sitzungen leitet und jährlich im I. Quartal vor dem Stadtrat einen Bericht abgibt. Der Beirat tagt mindestens einmal im Jahr.