Grundsteuer-Reform: Stadt Bautzen ruft zur Abgabe auf

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Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Bautzen appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.