Einschulung in Bautzen oder Göda? Eltern können künftig wählen

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Die vermeintlich „heile Welt“ einer Dorfschule kann attraktiv sein. Ebenso hat es Vorteile, wenn der Schulweg des Kindes mit dem eigenen Arbeitsweg vereinbar ist. Künftig können Eltern in Bautzen und Göda Faktoren wie diese abwägen: Ab dem Schuljahr 2019/2020 entscheiden sie selbst, in welcher Grundschule ihr Nachwuchs lernen soll. Grundlage ist ein Beschluss des Stadtrates. Dieser hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 einem gemeinsamen Schulbezirk für die Grundschule der Gemeinde Göda und die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bautzen zugestimmt.

Bereits am 21. Juni 2017 hatte der Stadtrat eine Neuregelung der Schulbezirke für die Grundschulen im Stadtgebiet Bautzen beschlossen. Damals wurde ein gemeinsamer Bezirk für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt geschaffen. Zuvor bestanden in Bautzen vier Einzelbezirke. Grundschüler mussten jene Einrichtung besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnten. Inzwischen können die Eltern wählen, in welcher Einrichtung ihr Kind eingeschult wird. Damit ergeben sich Vorteile für die Familien. Außerdem können die Kapazitäten in den Schulen durch die Auflösung der Einzelbezirke besser ausgeschöpft werden.

Dennoch: Die Plätze in den Grundschulen im Stadtgebiet reichen aufgrund der aktuell hohen Schülerzahlen nicht aus. Prognosen zeigen, dass sich dieser Zustand bis zum Jahr 2030 nicht ändern wird. Deshalb hatte die Stadt Bautzen 2013 eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Göda geschlossen. Auf deren Grundlage können bei Bedarf bis zu 100 Kinder aus festgelegten Stadtteilen im Westen der Stadt Bautzen in der Grundschule Göda eingeschult werden. Dazu gehören beispielsweise die Stadtteile Kleinwelka oder Salzenforst. Mit der Aufhebung der Bautzener Schulbezirke im vergangenen Juni beauftragten die Stadträte die Stadtverwaltung damit, Gespräche mit der Gemeinde Göda aufzunehmen. Dabei wurde über die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes beraten. Nachdem der Stadtrat die Neuregelung nun beschlossen hat, kann der gemeinsame Schulbezirk ab dem Schuljahr 2019/2020 Realität werden – vorausgesetzt, Rechts- und Schulaufsichtsbehörde stimmen zu.

In einem weiteren Stadtratsbeschluss wurde die Zweckvereinbarung am 20. Juni 2018 an die neuen Bedingungen angepasst. Somit können künftig nicht nur Kinder aus dem Bautzener Westen, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet in der Grundschule Göda eingeschult werden. Dank dieser Neuregelung können die bestehenden Kapazitäten noch besser genutzt werden. Gleichzeitig bekommen auch die Eltern aus Göda größeren Entscheidungsspielraum. Im Einschulungsjahr 2019/20 werden 331 Kinder aus Bautzen und 38 Kinder aus der Gemeinde Göda schulpflichtig. Aufgrund dieser hohen Zahlen kann trotz der Aufhebung der bestehenden Bezirke nicht garantiert werden, dass alle Kinder in der Einrichtung untergebracht werden, die ihre Eltern bevorzugt wählen. Um faire Bedingungen zu schaffen, sind dafür jedoch klare Regelungen vorgesehen (s. Presseinformation vom 21. Juni 2017).

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