Stadtrat beschließt Neuregelung der Grundschul-Bezirke

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Am 21. Juni 2017 hat der Stadtrat entschieden, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in Bautzen neu geregelt werden. Der von der Verwaltung eingebrachten Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Sie sieht vor, ab dem Schuljahr 2018/19 einen gemeinsamen Bezirk für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bautzen zu schaffen.

Bessere Auslastung der Kapazitäten, mehr Entscheidungsfreiheit für Eltern – die Bautzener können in verschiedener Hinsicht von der Neuregelung profitieren. Derzeit bestehen vier einzelne Schulbezirke für die Schulen in städtischer Trägerschaft. In Konsequenz müssen Grundschüler jene Einrichtung besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnen. Aufgrund der anwachsenden Schülerzahlen gelangen dadurch einige Grundschulen an ihre Kapazitätsgrenzen – ein Problem, das sich in den kommenden Jahren verschärfen wird. Die Schaffung eines gemeinsamen Bezirkes soll ein erster Schritt sein, um den auftretenden Herausforderungen zu begegnen.

Durch die Auflösung der Einzelschulbezirke werden die Kapazitäten der Grundschulen besser ausgelastet. Dies geschieht in erster Linie dadurch, indem Eltern ihre Kinder an ihrer Wunschschule anmelden und alternativ noch einen Zweitwunsch angeben können. Für die Sächsische Bildungsagentur (SBA) und die Schulleiter ergeben sich zudem neue Möglichkeiten bei der Verteilung. In Sachsen stehen derzeit viele Kommunen vor ähnlichen Problemen. Offene Schulbezirke zu schaffen, ist eine Option, dem wachsenden Bedarf an Grundschulplätzen flexibler begegnen zu können. Dementsprechend kommt die Stadtverwaltung mit der Beschlussvorlage auch einer fachlichen Bitte der Sächsischen Bildungsagentur nach. Auch die Schulleiter erhoffen sich von der Neuregelung der Bezirke eine Entlastung.

Für die Eltern, deren Kinder ab dem Schuljahr 2018/19 die Schule besuchen werden, ergeben sich aus der Neuregelung Vorteile. Künftig können die in den zugehörigen Stadtteilen wohnenden Eltern auswählen, an welcher Grundschule innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes sie ihre Kinder anmelden wollen. Dabei handelt es sich um die Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule, die Frédéric-Joliot-Curie-Grundschule, die Johann-Gottlieb-Fichte-Grundschule sowie die Max-Militzer-Grundschule. Unabhängig vom Beschluss des Stadtrates können Kinder weiterhin auch die Grundschulen in freier bzw. Trägerschaft des Landkreises besuchen.

Die Prognosezahlen zur Geburtenentwicklung in Bautzen lassen erkennen, dass der Bedarf an Grundschulplätzen in den nächsten Jahren weiter zunimmt. Aufgrund der hohen Schülerzahlen kann somit  trotz der Aufhebung der bestehenden Schulbezirke nicht garantiert werden, dass alle Kinder in der Einrichtung untergebracht werden, die ihre Eltern bevorzugt wählen. Um die Verteilung möglichst gerecht und transparent zu gestalten, sind für diese Fälle klare Regelungen vorgesehen. Sollten an einer Grundschule mehr Anmeldungen eingehen als Plätze verfügbar sind, entscheiden die Schulleiter und die SBA anhand festgelegter Auswahlkriterien über die Aufnahme der Kinder. Dabei hat der gleichzeitige Besuch einer Schule durch Geschwisterkinder oberste Priorität. Auch die Betreuungsvoraussetzungen bei Integrationskindern sowie der Wohnort werden entscheidend berücksichtigt. Sollte eine Beschulung in der nächstgelegenen Grundschule nicht möglich sein, werden die Kosten für den Schülertransport − wie bisher schon geregelt − durch den Landkreis übernommen. Um den Eltern weiter entgegenzukommen, können diese eine zweite Wunschschule angeben. Der zuständige Fachbürgermeister, Dr. Robert Böhmer, ist zuversichtlich, dass im Regelfall die erste oder zweite Wahl berücksichtigt werden können. Andernfalls können die betroffenen Eltern im direkten Gespräch mit der SBA und den Schulleitern die bestmögliche Lösung finden. Außerdem können die Eltern, so sieht es das sächsische Schulgesetz vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe beim Schulleiter der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes in einer Schule außerhalb der festgelegten Schulbezirke stellen.

Zur Organisation der Beschulung der Bautzener Kinder gehört auch eine bestehende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Göda. Diese legt fest, dass die Gemeinde Göda für festgelegte Stadtteile im Westen der Stadt Bautzen die Aufgaben des Schulträgers für die Stadt Bautzen übernimmt. In der Öffentlichkeit wurde bereits über eine mögliche Neufassung diskutiert. Die Gemeinde Göda benötigt zudem Planungssicherheit für die eigene Grundschule. Die Vertreter der Stadtverwaltung werden im Anschluss an die Stadtratssitzung Gespräche mit den Gemeinderäten und dem Bürgermeister der Gemeinde Göda aufnehmen. Dabei sind sie bemüht, für alle Seiten eine zufriedenstellende Regelung zu finden.

Langfristig kann der Bedarf an Grundschulplätzen in Bautzen nur durch den Bau einer neuen Schule gedeckt werden. Ein entsprechender Beschluss soll möglichst bald gefasst werden. Noch nicht entschieden wurde jedoch über einen möglichen Standort. Im Gespräch ist bisher die Möglichkeit, die Gebäude des Berufsschulzentrums des Landkreises an der Löbauer Straße zu übernehmen und für eine Grundschule zu sanieren. Die Stadträte sollen nun noch die Möglichkeit erhalten, bis zum Termin des Hauptausschusses im August 2017 eigene konkrete Vorschläge einzureichen. Diese werden anschließend fachlich nach der Umsetzbarkeit bewertet und ggf. in einer Machbarkeitsstudie geprüft.

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