Die „Krone“ in Bautzen soll verkauft werden – ein Faktencheck

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Damit folgt das Gremium einem Antrag, den die Fraktionen CDU, FDP, Bürger Bündnis Bautzen und der fraktionslose Stadtrat Claus Gruhl (Bündnis 90/Die Grünen) im Februar 2018 eingereicht haben. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss soll die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft (BWB) die Kaufverhandlungen über den Erwerb des Areals fortführen. Im Fall eines positiven Ausgangs der Verhandlungen wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Kauf zu veranlassen.

Nach dem Beschluss bleiben wichtige Fragen offen. Bislang haben sich die Antragsteller nicht festgelegt, zu welchem Zweck das Areal – zu dem der Parkplatz und die Veranstaltungshalle gehören – erworben werden soll. Darin sieht Oberbürgermeister Alexander Ahrens das wesentliche Problem. Er verweist auf die Sächsische Gemeindeordnung: „Dort ist festgelegt, dass wir das Gelände nur dann kaufen dürfen, wenn wir damit einen konkreten Zweck verfolgen.“ Derzeit liegen viele Ideen vor, wie mit dem Areal verfahren werden soll. Häufig wurde in der Stadtratssitzung die Möglichkeit erwähnt, lediglich den Parkplatz zu erhalten. Viele Stimmen in der Stadt fordern hingegen eine Modernisierung der Veranstaltungshalle, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Einigkeit über den Zweck besteht nicht.

 

Auch der Preis ist derzeit offen. In ihrem Beschlussantrag definieren die Stadträte nicht, zu welchem maximalen Kaufpreis das Areal gekauft werden soll. Alexander Ahrens verweist auf die Verantwortung der Stadtverwaltung. „Ich habe immer betont, dass uns das Gelände wichtig ist“, so der Oberbürgermeister. Entschlossen fügt er jedoch an: „Aber nicht zu jedem Preis. Wir haben auch die Pflicht, einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erzielen. Bei den zu erwartenden Zuschüssen für den Betrieb der Krone würde das immer schwerer werden“, so der Oberbürgermeister. Auch Dr. Robert Böhmer appellierte an die Verantwortung der Stadträte: „Wir haben Stellungnahmen aus allen Fachbereichen der Verwaltung eingeholt“, so der Bürgermeister für Finanzen, Ordnung, Bildung und Soziales. „Sie haben ihre Bedenken gegenüber einem Kauf geäußert. Es ist unsere Verantwortung, diese Einwände ernst zu nehmen.“ Problematisch sei weniger die Investition, sondern die jährlich anfallenden Kosten – die von der Nutzung abhängen und derzeit nicht absehbar sind.

Aufgrund der bestehenden Unklarheiten erwog Alexander Ahrens noch in der Stadtratssitzung, einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates einzulegen. Diese Option bietet die Sächsische Gemeindeordnung. Nun bleibt dem Oberbürgermeister eine Woche Zeit, um über sein weiteres Vorgehen zu entscheiden.

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