Wohngeldbehörde der Stadt Bautzen – Uneingeschränkte Sprechzeiten ab Mai 2026

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Die Wohngeldbehörde der Stadt Bautzen ist ab Mai 2026 wieder uneingeschränkt an den Sprechtagen für persönliche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Dienstags sowie donnerstags stehen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle persönlich und telefonisch zu den aufgeführten Sprechzeiten zur Verfügung.

Dienstag:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wohngeldanträge können bevorzugt online über amt24.sachsen.de gestellt werden, als PDF-Datei an wohngeld@bautzen.de gesandt oder über den Postweg eingereicht werden.

Stadtverwaltung

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