Mit Blick auf die bevorstehenden traditionellen Veranstaltungen informiert die Stadt Bautzen über die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet.
Grundsätzlich gilt: Pflanzliche Abfälle wie Grünschnitt dürfen seit Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes im Jahr 2019 nicht verbrannt werden, sondern sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Hierfür stehen im Landkreis ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa die Grüngutsammelplätze und Wertstoffhöfe in Bautzen.
Eine Ausnahme besteht für sogenannte Brauchtumsfeuer, die im Zusammenhang mit traditionellen Anlässen wie Ostern, dem Hexenbrennen am 30. April oder dem Martinstag am 11. November stehen. Diese Feuer dienen der Brauchtumspflege und gelten nicht als Abfallverbrennung, sofern ausschließlich naturbelassene und geeignete Materialien verwendet werden. Dazu zählt insbesondere trockenes, unbehandeltes Holz oder holziger Baumschnitt ohne künstliche Anhaftungen.
Im öffentlichen Verkehrsraum werden in Bautzen grundsätzlich keine Brauchtumsfeuer durchgeführt. Im privaten Bereich sind sie jedoch möglich. Dabei gilt: Grundstückseigentümer tragen die volle Verantwortung. Sie sind im Rahmen ihrer sogenannten Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, für einen sicheren Zustand ihres Grundstücks zu sorgen und haften für mögliche Schäden.
Zum Schutz von Natur und Tierwelt sind weitere wichtige Hinweise zu beachten: Länger aufgeschichtete Holzhaufen können als Unterschlupf für wildlebende Tiere dienen. Deshalb ist das Brennmaterial spätestens einen Tag vor dem Anzünden umzuschichten. Zudem sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes einzuhalten. Es ist insbesondere verboten, wildlebende Tiere zu stören oder deren Lebensstätten zu beeinträchtigen.
Auch waldrechtliche Vorschriften sind zu berücksichtigen: In oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist das Entzünden von Feuer grundsätzlich genehmigungspflichtig. Auf privaten Grundstücken gilt ein Mindestabstand von 30 Metern zum Wald.
Die Stadt Bautzen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen einzuhalten und mit Umsicht zu handeln, damit traditionelle Brauchtumsfeuer sicher und verantwortungsvoll durchgeführt werden können.
Stadtverwaltung
