Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

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Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohnerinnen und Einwohner der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln.

Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindern werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen gewesen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Die Wehrerfassung selbst erfolgt durch die Bundeswehr und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörde.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen, bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt.

Stadtverwaltung

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