Weihnachtszeit ist auch Geschenkezeit! Um den Bedarf und die Nachfrage an Einkaufsmöglichkeiten zu bedienen, ist nun eine Änderung der Ladenöffnungszeiten durch den Bautzener Stadtrat beschlossen worden. Auf Grundlage von Erfahrungswerten wurde dem Gremium am 30. April die Änderung vorgeschlagen, dass künftig nur am 1. und 3. Advent Geschäfte der Innenstadt am Sonntag in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen dürfen. Somit entfällt bereits ab diesem Jahr der verkaufsoffene Sonntag beim Stadtfest Bautzener Frühling. „Wir haben mit der Erkenntnis, dass sich der Bautzener Wenzelsmarkt steigender Beliebtheit erfreut und die Menschen in dieser Zeit des Jahres gern einkaufen gehen, unsere Verordnung angepasst. Ein verändertes Einkaufsverhalten, die Personalverfügbarkeit und Preisentwicklungen wurden uns durch die Händler bzw. die Rückmeldung unseres Innenstadtmanagements und des Innenstadtvereins gespiegelt“, erläutert Wirtschaftsförderin Doreen-Charlotte Hantschke. Der Gesetzgeber ermöglicht nach § 8 Absatz 1 des SächsLadÖffG seinen Städten grundsätzlich die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen im Jahr Öffnungszeiten anzubieten.
Große Nachfrage im Zeitraum des Wenzelsmarktes
Mit etwa einer Viertelmillion Besucher ist der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands ein großer Publikumsmagnet, der im Vergleich zum Vorjahr seine Zahlen abermals steigern konnte. „Der Wenzelsmarkt erfuhr im vergangenen Jahr einen deutlichen Zuwachs an Besuchen, welcher auch positive Auswirkungen auf die Bautzener Händlerschaft hat. Mit der neuen Regelung wollen wir in den nächsten Jahren weitere Erfahrungswerte sammeln. Eine lebendige Innenstadt befindet sich im Wandel und wir folgen Trends und Bedarfen“, so Hantschke. Die geänderte Verordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Mai in Kraft.