Etwa in der Mitte der Wendischen Straße wurde ein Verkehrszeichen angebracht, das vielen Kraftfahrern noch unbekannt sein dürfte. Es wurde erst vor kurzem in die Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt.
Gewerbetreibende der Wendischen Straße hatten angeregt, eine Fläche zu schaffen, die ausschließlich dem Lieferverkehr vorbehalten ist. Zwar darf zum Zweck des Be- oder Entladens auch auf den dortigen gebührenpflichtigen Parkplätzen gehalten werden. Die Parkplätze sind jedoch fast immer belegt.
Bei diesem Zeichen gilt: Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig.
Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden.
