Ihre Meinung ist gefragt! – Hinweise für die Lärmaktionsplanung

|   KategorienStadt Bautzen

Nachdem im Jahr 2022 im Rahmen der strategischen Lärmkartierung die Belastungswerte durch Straßenverkehrslärm für ausgewählte Hauptverkehrsstraßen für die Stadt Bautzen neu berechnet worden sind, soll nun auch der Lärmaktionsplan auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Hierfür benötigen wir die Unterstützung der Bautzener Bürgerinnen und Bürger – Ihre Meinung ist gefragt!

Den aktuell gültigen Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 können Sie unter www.bautzen.de/laermaktionsplan  abrufen. Die oben angesprochenen Kartierungsergebnisse (Lärmkarten) aus dem Jahr 2022 werden landeszentral für alle Interessierten in einem entsprechenden Kartendienst auf den Seiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bereitgestellt (www.umwelt.sachsen.de/karten-und-gis-daten-zum-fachthema-larm-6374.html). Hier finden Sie ebenfalls weitere allgemeine Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.

Damit eine mögliche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen kann, ist die Stadt auf die Hinweise der Bautzener Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Daher möchten wir die Einwohner der Stadt Bautzen im Rahmen der Bürgerbeteiligung auffordern, Konfliktbereiche und auch konkrete Ideen zur Minderung der Lärmemissionen zu nennen. Vielleicht kennen Sie aus Ihrem täglichen Leben Bereiche, in denen Sie die vorhandene Geräuschsituation durch Straßenverkehr als besonders störend und/oder unangenehm empfinden. Unter Umständen haben Sie auch konkrete Ideen oder Wünsche, die zur Minderung beitragen könnten. Ebenso interessieren wir uns dafür, welche Orte der Stadt für Sie als Freizeit- und Erholungsraum eine hohe Bedeutung haben und daher Ihrer Meinung nach in Zukunft besonders vor Lärm geschützt werden sollten. Dies können zum Beispiel ruhige Landschaftsräume, innerstädtische Freiräume oder städtische Grünachsen sein.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und teilen Sie uns Ihre Hinweise bis 17. März 2024 mit. Sie können hierfür die folgenden Möglichkeiten nutzen, per E-Mail an  oder postalisch an Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abt. Stadtplanung, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen. Die Abgabe Ihres Schreibens ist auch barrierefrei im Bautzener-Bürger-Service möglich (Gewandhaus, Erdgeschoss, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen).

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