Ab Donnerstag, dem 8. Dezember 2022 ist die Wohngeldbehörde für persönliche Vorsprachen, vorerst weiter jeweils nur am Donnerstag, geöffnet. Sie finden uns dann im Gewandhaus, 2. Etage links, in den Zimmern 203 bzw. 201. Die 2. Etage ist auch über den Fahrstuhl erreichbar.
Hier können Sie auch den Wohnberechtigungsschein beantragen. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung.
Telefonisch können Sie die Wohngeldbehörde unter der Service-Telefonnummer 03591 534-525 erreichen:
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr |
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen auch den Postweg: Stadtverwaltung Bautzen, Wohngeldbehörde, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an: wohngeld(at)bautzen.de.