Briefwahlunterlagen zur Landratswahl für den zweiten Wahlgang erst ab 23. Juni erhältlich

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Das Einwohnermeldeamt, der Bautzener-Bürger-Service und das Standesamt bleiben am 23. und 24. Juni 2022 zwecks Wahlvorbereitungen des zweiten Wahlganges zur Wahl des Landrates geschlossen.

Briefwahlunterlagen können erst ab dem 23. Juni 2022 vor Ort beim Einwohnermeldeamt oder per Online-Link auf der Website beantragt werden. Am 23. und 24. Juni 2022 erfolgt die Ausgabe der Wahlunterlagen im Bautzener-Bürger-Service.

Wer für den ersten Wahlgang bereits Briefwahl beantragt hatte, bekommt automatisch seine Briefwahlunterlagen auch für den zweiten Wahlgang zugeschickt.

Zum zweiten Wahlgang gelten für das Einwohnermeldeamt folgende Öffnungszeiten:

Mittwoch, 29. Juni9.00 – 12.00 Uhr
Freitag, 1. Juli9.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend, 2. Juli10.00 – 12.00 Uhr
Wahltagsonntag, 3. Juli8.00 – 15.00 Uhr

Alle diese Termine gelten ausschließlich für Wahlbelange (Fragen nach Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen und dem Wählerverzeichnis).

Stadtverwaltung

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