Sportförderung – Frist für Antragsstellung läuft bald ab

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Bautzener Frühlingsimpression - Karatevorführung: ein Sportler springt und zerschlägt links und rechts eine Holzplatte

Die Stadt Bautzen fördert rechtsfähige und gemeinnützige Sportvereine, die sowohl ihren Sitz als auch den Schwerpunkt ihrer Vereinstätigkeit in der Stadt Bautzen haben.

Mit dem Haushaltsplan der Stadt Bautzen wird jährlich eine Gesamtsumme der Sportförderung festgesetzt. Gefördert werden neben dem regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb sowohl Projekte als auch investive Maßnahmen des Vereinssports. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger an den Kosten muss erfolgen.

Grundsätzlich nicht gefördert werden insbesondere Veranstaltungen und Maßnahmen mit überwiegend geselligem oder kommerziellem Charakter, Veranstaltungen und Maßnahmen, die durch ihren Charakter anderen Förderbereichen zuzuordnen sind, Schulsportveranstaltungen und professioneller Leistungssport, sowie reguläre Lohn- und Verwaltungskosten der Vereine. Eine Verwendung der Förderung zur Deckung von Ausgaben für Speisen und Getränken im Rahmen der Förderung des Trainings- und Wettkampfbetriebs der Vereine ist ausgeschlossen.

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Mai des laufenden Jahres beim Amt für Bildung und Soziales, Abteilung Bildung und Sport, einzureichen ist. Die Stadtverwaltung entscheidet zeitnah über den möglichen Umfang einer Förderung.

Die Vereine sind verpflichtet, spätestens drei Monate nach Abschluss der Fördermaßnahme der Stadtverwaltung einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Alle Unterlagen und Formulare sind online abrufbar unter: Sportförderung – Stadt Bautzen

Bautzener Frühlingsimpression - Karatevorführung: ein Sportler springt und zerschlägt links und rechts eine Holzplatte
Bautzener Frühlingsimpression - Karatevorführung: ein Sportler springt und zerschlägt links und rechts eine Holzplatte

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