3G-Regelung gilt auch für die Stadtverwaltung

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Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1

Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für den Besuch der Stadtverwaltung Bautzen die 3G-Regelung. Besucher müssen geimpft, genesen sein oder einen Test vorzeigen können. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Stadtratssitzung am 24. November 2021.

Die Stadtbibliothek Bautzen mit ihren drei Standorten bleibt geöffnet. Die Fahrbücherei fährt nach regulärem Fahrplan weiter und auch die Kinderbibliothek freut sich über Leseratten. In allen Bereichen kommt für Personen ab 16 Jahren die 3G-Regel zum Einsatz. Der entsprechende Nachweis und ein Dokument zur Legitimation sind vorzulegen.

Arbeiten im Lesesaal ist möglich. Die Aufenthaltszeit in der Bibliothek bitten wir, so kurz wie möglich zu halten. Für die Rückgabe von Büchern, CDs und DVDs kann auch die Medienrückgabebox im Hausflur Schloßstraße 10 genutzt werden. Bücher aus der Fernleihe, Spiele und Tonies gehören nicht in die Box, sondern müssen am Ausleihtresen abgegeben werden.

Im Interesse Ihrer Mitmenschen halten Sie sich bitte strikt an die bekannten Hygiene-Regeln, wie korrektes Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes und das  Einhalten der Abstände.

Der Archivverbund ist unter der 2G-Regelung geöffnet, um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind.

 

Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1
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