Stadtverwaltung bleibt geöffnet und weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit der neuen Corona-Schutzverordnung

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Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1

Ab Montag, den 8. November 2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung. Aufgrund der erreichten Vorwarnstufe greift zudem in Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Pflicht. Letztere betrifft nicht die Verwaltung. Das heißt, dass die Verwaltung für den Besucherverkehr geöffnet bleibt. Bürgerinnen und Bürger haben damit auch weiterhin die Möglichkeit, dringende Behördengänge zu erledigen. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn vorab ein Termin vereinbart wird. Dies geht telefonisch unter 03591 534 0 oder per Online-Terminbuchung auf www.bautzen.de. Lediglich die Wohngeldstelle ist ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Eine Ausnahme stellen das Museum und das Archiv dar. Diese öffnen nur nach 2G-Regelung. Für die Verwaltung und die Bibliothek gilt dies nicht. Des Weiteren gilt in allen Gebäuden der Verwaltung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Verwaltung am 23.12.21 und 30.12.21 lediglich bis 14 Uhr geöffnet ist.

Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1
Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1

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