Heute wurden weitere Regelungen getroffen, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus/COVID-19 im Stadtgebiet zu begrenzen. Alle getroffenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Betrieb der Stadtverwaltung
Der Betrieb der Stadtverwaltung Bautzen läuft regulär weiter. Ab Dienstag, dem 17. März 2020, wird jedoch der Publikumsverkehr aller Ämter eingestellt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung klären. Dokumente können per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden – diese werden wie gewohnt bearbeitet.
Der Bautzener Bürger-Service ist ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Telefon: 03591 534-0
E-Mail: buergerservice(at)bautzen.de
Ausnahmeregelung
Eheschließungen werden wie geplant durchgeführt. Brautpaare sind jedoch aufgefordert, den Kreis der Anwesenden auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Städtische Einrichtungen
Der Betrieb öffentlicher Einrichtungen ist nicht zwangsläufig erforderlich, um die Versorgung innerhalb der Stadt aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund bleiben ab Dienstag, dem 17. März 2020, das Museum Bautzen, die Stadtbibliothek Bautzen sowie der Archivverbund Bautzen geschlossen. Gleiches gilt für Sportstätten der Stadt Bautzen. Wie die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH mitteilte, bleibt auch das Röhrscheidtbad Gesundbrunnen bis auf Weiteres geschlossen.
Kinderbetreuung
Sachsens Staatsministerium für Kultus ordnete am 13. März für öffentliche Schulen ab Montag, dem 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Über eine mögliche Schließung von Schulen aber auch von Kitas wird im Laufe der Woche entschieden, heißt es in einer Mitteilung. In den kommenden Tagen werden in der Stadtverwaltung Bautzen Regelungen für die Notbetreuung in der Kindertagespflege sowie in den Kindertageseinrichtungen (inklusive der Horte) getroffen.
Wie geht es weiter?
Die Lage muss täglich neu betrachtet und beurteilt werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich über aktuelle Entwicklungen auf den offiziellen Kanälen der Ministerien und Institute selbstständig zu informieren. Über die Situation im Landkreis Bautzen informiert das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen.
Bürgertelefon Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen: 03591 5251-12121.
Das Gesundheitsamt des Landkreis Bautzen informiert:
www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Hinweise für Unternehmen & Arbeitnehmer:
www.smwa.sachsen.de/4358.htm
Informationen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
Robert-Koch-Institut:
www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html