Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Für alle Kinder, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen, muss nun ein normaler elektronischer Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 37,50 €) beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 22,80 €). Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild vom Fotografen
- Geburtsurkunde im Original
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- persönliches Erscheinen des Kindes und der Sorgeberechtigten
- Zustimmungserklärung
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zur ihrer regulären Ablauffrist.