Der Kinderreisepass hat ausgedient

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Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Für alle Kinder, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen, muss nun ein normaler elektronischer Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 37,50 €) beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 22,80 €). Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:  

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild vom Fotografen
  • Geburtsurkunde im Original
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • persönliches Erscheinen des Kindes und der Sorgeberechtigten
  • Zustimmungserklärung

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zur ihrer regulären Ablauffrist.

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