100 € Kinderfreizeitbonus – Zuschuss von der Familienkasse

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Von August 2021 an erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 Euro für jedes minderjährige Kind. Das hat der Bundestag mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Nicht alle erhalten den Betrag automatisch.

Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an Familien, die

  • Kinderzuschlag (KiZ),
  • Wohngeld oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, ausgezahlt.

Bezugsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten jedes Kindes,

  • für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und
  • das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist.

Familien, die bereits den Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch als Einmalzahlung, ohne einen Antrag stellen zu müssen.
Auch bei parallelem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld bzw. KiZ und Hartz IV (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Auch Familien, welche weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Hartz IV beziehen, allerdings Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bzw. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht erhalten, sind ebenso Kinderfreizeitbonusberechtigt. Auch sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Ab Anfang Juli 2021 – Kurzer Antrag an zuständige Familienkasse

  • Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen
  • unterschriebenen formlosen Antrag:

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