In Verbindung mit den für die kommenden Tage angekündigten wechselnden Wetterlagen mit Schnee und Regen weist die Stadtverwaltung Bautzen auf die geltenden Winterdienstpflichten hin. Ziel ist es, die Sicherheit auf Gehwegen und an Haltestellen auch bei winterlichen Bedingungen möglichst hoch zu halten.
Nach der Straßenanliegersatzung der Stadt Bautzen sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlich gewidmeten Gehwege von Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Dies gilt auch für unbebaute, aber erschlossene Grundstücke.
Die Räum- und Streupflichten gelten zu folgenden Zeiten:
- werktags (Montag bis Sonnabend) 7.00 bis 20.00 Uhr
- sonn- und feiertags 9.00 bis 20.00 Uhr
Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Verpflichtung auch die Gehwege an Bushaltestellen, einschließlich der Ein- und Ausstiegsbereiche sowie der Zugänge zu Wartehäuschen, umfasst. Ebenso sind Zugänge zu Grundstücken, Fußgängerüberwegen, Querungshilfen und Ampel-Furten freizuhalten. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die Hauptverkehrsstraßen gemäß dem Bewertungs- und Einsatzplan durch die Bautzener Beteilligung- und Betriebs GmbH (BBB) geräumt und gestreut werden. Dies entbindet die Anlieger jedoch nicht von ihren Pflichten auf den Gehwegen.
Unabhängig davon bestehen auch auf privaten Flächen Verkehrssicherungspflichten nach bürgerlichem Recht.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verpflichteten, ihre Winterdienstaufgaben sorgfältig zu erfüllen. Gut geräumte und gestreute Wege tragen wesentlich zur Vermeidung von Unfällen bei – insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen. Zudem können durch ordnungsgemäßen Winterdienst Haftungsansprüche im Schadensfall vermieden werden.
Der vollständige Text der Straßenanliegersatzung ist auf der Internetseite der Stadt Bautzen unter Winterdienst – Stadt Bautzen abrufbar.
Stadtverwaltung
