Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform erstellt die Stadt Bautzen rund 14.000 neue Grundsteuerbescheide. Einige Eigentümer haben ihren Bescheid mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 bereits erhalten, weitere Zustellungen folgen in den kommenden Wochen.
Zahlungsaufforderung erst nach neuem Bescheid
Wichtig: Die Grundsteuer für das Jahr 2025 darf erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides gezahlt werden. Vorherige Bescheide haben ihre Gültigkeit verloren und dürfen nicht mehr als Zahlungsgrundlage verwendet werden. Zahlungen ohne entsprechende Steuerfestsetzung werden durch die Stadt zurückerstattet.
Grundlage der neuen Grundsteuerbescheide
Seit 2022 mussten Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung nach neuem Recht beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt zwei Bescheide erstellt:
- den Grundsteuerwertbescheid
- den Grundsteuermessbetragsbescheid
Diese Bescheide dienen ausschließlich als Berechnungsgrundlage für den Grundsteuerbescheid, den die Stadt Bautzen erlässt. Nur dieser städtische Bescheid stellt die verbindliche Zahlungsaufforderung dar.
Berechnung der Grundsteuer – Drei Schritte im Überblick
- Grundsteuerwert
Ermittelt vom Finanzamt auf Grundlage des Bodenrichtwerts sowie des Werts der Bebauung (z. B. Alter, Zustand, Größe). - Grundsteuermessbetrag
Ebenfalls vom Finanzamt festgelegt.
Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag - Grundsteuerbetrag
Von der Stadt Bautzen festgesetzt.
Formel: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = zu zahlende GrundsteuerDie Hebesätze für das Veranlagungsjahr 2025 betragen:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 385 %
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke): 405 %
Diese Hebesätze wurden durch Beschluss des Stadtrats angepasst, um das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer auf dem Niveau des Jahres 2024 zu halten (Aufkommensneutralität). Für einzelne Eigentümer kann es dennoch zu Erhöhungen oder Senkungen kommen.
Warum zahlt mein Nachbar einen anderen Betrag?
Die Stadt Bautzen ist verpflichtet, den gleichen Hebesatz für alle Grundstücke innerhalb derselben Steuerart anzuwenden. Unterschiede bei der Höhe der Grundsteuer ergeben sich aus den individuell vom Finanzamt festgestellten Werten, unter anderem durch:
- unterschiedliche Bodenrichtwerte
- variierende Grundstücks- oder Gebäudeflächen
- Unterschiede im Alter oder Sanierungszustand von Gebäuden
- unterschiedliche Nutzungsarten
Hinweise bei Abweichungen oder Unklarheiten
Sollten Abweichungen zwischen der eingereichten Steuererklärung und dem vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbetragsbescheid festgestellt werden, ist direkt das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Die Stadt Bautzen ist an diesen Bescheid gebunden und kann ihn weder ändern noch davon abweichen.
Wird Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Bautzen eingelegt, erfolgt eine schriftliche Anhörung. Grundsätzlich besteht auch bei laufenden Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der festgesetzten Grundsteuer.