Die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Bautzen ist ab 4. Februar 2025 vorübergehend nur noch telefonisch jeweils dienstags für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Grund hierfür ist ein hohes Aufkommen von Anträgen.
Der Sprechtag am Dienstag und am Donnerstag entfällt bis auf weiteres. Die Wohngeldbehörde ist telefonisch erreichbar am
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
Telefon | 03591 534-525 |
Von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand der Wohngeldanträge sollte abgesehen werden, um die zügige Aufarbeitung des Bearbeitungsrückstandes nicht zu verzögern.
Wohngeldanträge können bevorzugt online über amt24.sachsen.de gestellt werden, als PDF-Datei an wohngeld(at)bautzen.de gesandt oder über den Postweg eingereicht werden.