Stadtrat beschließt neue Gebühren für die Kinderbetreuung

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Erzieherin spielt mit drei Kindern, im Raum ist viel Spielzeug

Jedes Jahr nach der Betriebskostenabrechnung muss sich die Stadtverwaltung die Frage stellen, was die Betreuung eines Kindes in der Krippe, im Kindergarten und im Hort tatsächlich kostet. Personal-, Sach- und Betriebsauslagen sind die wesentlichen Eckpfeiler der entstehenden Kosten, die sich am Ende Stadt, Eltern und Freistaat teilen müssen. Seit der letzten Befassung haben Freistaat und Bund bessere Bedingungen für die Betreuung verfügt, die Rechnungen müssen aber vor Ort beglichen werden. Die neue Kostensatzung war Thema im Stadtrat am 29. Januar.

Insgesamt geht es um 23 Kindertageseinrichtungen, die entweder von der Stadt oder von freien Trägern betrieben werden. Dazu kommen 18 Kindertagespflegestellen. Die Stadt selbst betreibt fünf Krippen und Kindergärten mit 531 Plätzen, weitere 1.375 Kinder werden in zwölf Einrichtungen freier Träger betreut. In den 15 Kindertagespflegestellen und bei drei Ersatzpflegepersonen sind derzeit bis zu 79 Mädchen und Jungen in guter Obhut. Für Hortkinder stehen vier städtische Einrichtungen mit 851 und zwei Horte in freier Trägerschaft und in Trägerschaft des Landkreises mit weiteren 375 Plätzen zur Verfügung. Bis zu 89 Mädchen und Jungen besuchen zudem den städtischen Hort im Förderzentrum „Am Schützenplatz“.

Insgesamt müssen von der Stadt Bautzen mehr als 3.300 Betreuungsplätze bewirtschaftet und finanziert werden. Festlegungen über das Verfahren, welchen Anteil die Stadt und welchen die Eltern tragen, trifft die Elternbeitragssatzung. Eine solche Satzung ist nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) Pflicht. Die letzte Fassung trat mit dem 1. März 2018 in Kraft und wurde auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung von 2016 erstellt. Das Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) regelt, dass sich die Kommune bei der Beitragsfestlegung mit den Trägern der Kindereinrichtungen und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen muss. Für den Anteil der Eltern an der Kostendeckung gibt der Freistaat Spielräume vor. In Kinderkrippen sind es 15 bis 23 Prozent, in Kindergärten 15 bis 30 und im Vorschuljahr bzw. im Hort höchstens 30 Prozent der Betriebskosten, im Förderhort sind es nochmals zwischen 15 und 25 Prozent.

Wie jeder private Haushalt, sind natürlich auch öffentliche Einrichtungen von steigenden Energiepreisen betroffen. Dazu addieren sich steigende Lohnkosten der pädagogischen Fachkräfte durch tarifliche Gehaltsanpassungen. Bund und Gewerkschaften haben hier durchaus im Sinne der Betreuerinnen und Betreuer entschieden, die Kosten tragen jedoch die Kommunen. Gleiches gilt insbesondere für die durchaus zu begrüßende Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Krippen- und Kindergartenbereich. Für die Einstellung und Bezahlung des pädagogischen Personals sind jedoch die Städte und Gemeinden zuständig. Ebenso findet die Kindertagespflege mit höheren finanziellen Zuwendungen mehr Akzeptanz – allerdings auf den Schultern von Eltern und Kommunen. Ein Beispiel: Kosteten 9 Stunden Betreuung in einer Kinderkrippe 2016 noch 10.921,32 Euro pro Platz im Jahr, sind es 2018 bereits 13.194,72 Euro, also 1.099,56 Euro im Monat. Das sind fast 21 Prozent mehr! Im Kindergartenbereich liegt die Steigerung bei reichlich 10 Prozent, im Hort bei 13 und im Förderhort bei mehr als 21 Prozent. Die Zahlen spiegeln dabei noch nicht einmal die aktuellen Kostensteigerungen aus 2019 und die für 2020 zu erwartenden Kostensteigerungen wider. Nochmal: Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Sinne der Kinder und des pädagogischen Personals sind sehr zu begrüßen. Eltern und Kommunen auf den Kosten sitzen zu lassen eher nicht.

Aus der aktuellen Lage ergeben sich nun zwar einige Möglichkeiten, der Spielraum ist aber geringer als zunächst anzunehmen. Die Stadt kommt Familien mit mehreren Kindern schon seit 2016 sehr entgegen. Schon ab dem zweiten Kind in einer Betreuungseinrichtung sinkt der Elternanteil um 40 Prozent. Ab dem dritten Kind ist die Betreuung kostenfrei. Das heißt, Elternbeiträge fallen grundsätzlich nur noch für die ersten beiden Kinder und dazu preislich gestaffelt an. Die komplette Beitragsbefreiung bereits für das dritte Kind ist eine freiwillige Leistung und nicht selbstverständlich. Für Allleinerziehende gibt es bereits auf das erste Kind 10 Prozent Rabatt, 50 Prozent auf das zweite und ebenfalls 100 Prozent auf das dritte Zählkind. In allen Fällen springen Stadt und Landkreis ein. Der Freistaat Sachsen zahlt für jeden 9-Stunden-Platz etwa 253 Euro.

Die aktuell beschlossene Satzung sieht nun vor, dass Eltern in der Kinderkrippe 21 %, im Kindergarten sowie im Hort 28 % und im Förderhort 23 % der Betriebskosten zahlen müssen. Der „Rest“ wird aus dem städtischen Haushalt finanziert. Das sind immerhin fast 10 Millionen Euro, Kosten für freie Träger inklusive. Dieser Betrag ist gegenüber 2019 um 1,14 Millionen Euro angestiegen.

Nach der neuen Satzung kostet ein 9-Stunden-Krippenplatz für das erste Kind den Eltern 230,91 Euro. 6 Stunden im Hort kosten 77,95 Euro, 9 Stunden Kindergarten 136,77 Euro und 6 Stunden Förderhort 91,69 Euro. Änderungen gibt es auch beim Verpflegungskostenersatz. Bei nicht zumutbaren Belastungen übernimmt übrigens der Landkreis auf Antrag der Eltern die Zahlung der Elternbeiträge. Eine Vielzahl der Bautzener Eltern nutzt dieses Angebot. Diese Alternative gibt es für die Stadtkasse nicht. Weder vom Land, noch vom Landkreis stehen weitere Entlastungen in Aussicht.

Die Satzung wird öffentlich bekannt gegeben und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft. Betroffene Eltern werden zudem durch Aushänge in den Kindereinrichtungen und entsprechende Änderungsbescheide separat informiert.

Erzieherin spielt mit drei Kindern, im Raum ist viel Spielzeug

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