Eine Studienauswertung im Forschungsverbund „Lärm & Gesundheit“ im Auftrag der WHO belegt: Bei Menschen, die durch Lärmbelästigung unter Schlafstörungen leiden, steigt das Risiko für Allergien, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck und Migräne erheblich. Diese Erkenntnis ist nicht neu und zwingt uns auch in Bautzen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema. Die Autobahn, diverse Bundesstraßen und eine hohe Verkehrsfrequenz sowohl in der Innenstadt als auch in Wohngebieten tragen zu teils erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität Einzelner bei. 2017 wurden die Belastungswerte durch Straßenverkehrslärm für ausgewählte Hauptverkehrsstraßen neu berechnet. In einem Lärmaktionsplan sollen die Werte nun erfasst werden. Hierfür benötigt die Stadtverwaltung die Unterstützung der Bautzener Bürgerinnen und Bürger.
Den aktuell gültigen Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 können Sie unter www.bautzen.de abrufen. Die oben angesprochenen Kartierungsergebnisse (Lärmkarten) aus dem Jahr 2017 werden landeszentral für alle Interessierten in einem entsprechenden Kartendienst auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bereitgestellt (http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm). Hier finden Sie ebenfalls weitere allgemeine Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Alternativ können Sie den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 und die Lärmkarten 2017 zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung einsehen. Im 3. OG des Gewandhauses in der Inneren Lauenstraße ist noch bis zum 27. März 2018 ein Informationsbereich mit Hinweisen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sowie den Lärmkarten 2017 aufgebaut.
Damit die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen kann, ist die Stadt auf die Hinweise der Bautzener Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Daher möchten wir die Einwohner der Stadt Bautzen im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung auffordern, Konfliktbereiche und auch konkrete Ideen zur Minderung der Lärmemissionen zu nennen. Vielleicht kennen Sie aus Ihrem täglichen Leben Bereiche, in denen Sie die vorhandene Geräuschsituation durch Straßenverkehr als besonders störend und/oder unangenehm empfinden. Unter Umständen haben Sie auch konkrete Ideen oder Wünsche, die zur Minderung beitragen könnten. Ebenso interessieren wir uns dafür, welche Orte der Stadt für Sie als Freizeit- und Erholungsraum eine hohe Bedeutung haben und daher Ihrer Meinung nach in Zukunft besonders vor Lärm geschützt werden sollten. Dies können zum Beispiel ruhige Landschaftsräume, innerstädtische Freiräume oder städtische Grünachsen sein.
Sie finden im Informationsbereich zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung eine Hinweiskarte für die Lärmaktionsplanung. Hier können Sie uns Ihre Anmerkungen und Hinweise über Markierungen in der Karte und durch die anonyme Abgabe von Hinweiszetteln mitteilen. Der Informationsbereich ist barrierefrei über den Aufzug erreichbar, Sitzgelegenheiten sind vorhanden.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und teilen uns Ihre Hinweise bis zum 27. März 2018 mit. Sie können alternativ auch die folgenden Möglichkeiten nutzen:
- per E-Mail an bauverwaltungsamt(at)bautzen.de
- per Post an Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abt. Stadtplanung, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen
Zusätzlich stehen Ihnen dienstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr die Sprechstunden der Stadtverwaltung im Zimmer 310 des Gewandhauses zur Verfügung.