Zusammenfassung der Stadtratssitzung vom 28. Januar 2026

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Jugendsozialarbeit, Theater-Förderung und Bau der Allende Turnhalle auf dem Prüfstand
Im Fokus der Stadtratssitzung vom 28. Januar 2026 stand die Haushaltssatzung 2026. Bevor der Beschluss gefasst werden konnte, wurde zunächst eine dreiseitige Tabelle mit Vorschlägen der Stadträte zur Haushaltsplanung 2026 abgearbeitet. Diese beinhaltete Forderungen zur Umsetzung wie dem Bau der Allende Turnhalle, aber auch zahlreiche Kürzungsvorschläge wie dem Wegfall der Jugendsozialarbeiterstelle im Gesundbrunnen, dem Einfrieren der Mittel für den Steinhaus e.V. sowie der Streichung der Streetworker-Stellen „Pro Chance“. Die Vorschläge wurden Punkt für Punkt besprochen und abgestimmt. Daraus ergab sich u.a., dass die Jugendsozialarbeiterstelle im Gesundbrunnen gestrichen und die Mittel für den Steinhaus e.V. eingefroren wurden. Die Streetworker-Stellen „Pro Chance“ bleiben erhalten. Letztendlich wurde der von der Stadtverwaltung eingebrachte Beschluss zur Haushaltssatzung 2026 von den Stadträten angenommen.

Stadtbibliothek – Ein Blick in die Zukunft
In der gestrigen Sitzung wurde das Konzept der Stadtbibliothek 2.0 mit aktuellem Arbeitsstand vorgestellt. Darin wurde deutlich, dass die Stadtbibliothek Bautzen ein Ort ist, der Wissen schafft, weitergibt und verfügbar macht. Er lädt darüber hinaus zum Verweilen und Ausprobieren ein. Unsere Stadtbibliothek kann auf eine 400-jährige Geschichte zurückblicken. Zu ihr gehören die Hauptbibliothek, Kinder- und Jugendbibliothek und die Fahrbibliothek. Mehr als 200.000 Medieneinheiten finden Besucherinnen und Besucher in der gesamten Stadtbibliothek vor. Über 92.000 Besuche konnten 2023 in allen drei Einrichtungen gezählt werden. Deutlich wurde auch, dass Bautzen zum sogenannten Demografietyp 2 gehört und demnach eine alternde Stadt mit sozioökonomischen Herausforderungen und Bedarfen ist. Zudem gibt es eine deutliche Anzahl an Haushalten mit niedrigem Einkommen sowie Kinder, welche von Kinderarmut betroffen sind. Diese Faktoren sind relevant für die Arbeit der Stadtbibliothek. Ziel ist es, dass alle von dem niedrigschwelligen, kostengünstigen Angebot an Kultur und Bildung der Stadtbibliothek profitieren. In der gestrigen Vorstellung des Konzepts lag ein besonderer Fokus auf Punkten des Antrags der CDU-Fraktion zur Weiterentwicklung der Stadtbibliothek. So sind bspw. die Stärkung der Leseförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, der Ausbau der Veranstaltungsangebote und die Einführung von „Geschenke-Abos“ bereits im Konzept vorgesehen. Letztere können als Geschenkgutschein für die Jahresgebühr seit Ende Dezember 2025 erworben werden. Weitere Punkte, wie die stärkere Profilierung der Stadtbibliothek als Teil zur Belebung der Altstadt, werden aktuell geprüft und als strategisches Ziel mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung eingearbeitet. Eine große Herausforderung bleibt: Der Antrag auf Fördermittel in Höhe von 70.000,00 € für die Erhaltung der Fahrbibliothek konnte für das Jahr 2026 vom Kulturraum auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht bewilligt werden. Der Antrag wird für das Jahr 2027 erneut eingereicht.

Neue Regelungen in der Feuerwehrkostensatzung
Mit einer Neuerung im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (kurz: SächsBRKG) wurden unter §69 die rechtlichen und kalkulatorischen Grundlagen für die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr neu geregelt. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
• die Klarstellung von Einsatzbeginn und -ende zur einheitlichen Abrechnung
• die Einführung zusätzlicher Kostentatbestände (z. B. Fehlalarme durch automatische Notrufsysteme)
• die verbindliche landeseinheitliche Festlegung von Fahrzeugkostensätzen in der SächsFwVO durch das Staatsministerium des Innern
• die Verpflichtung zur betriebswirtschaftlich fundierten Kalkulation der Personalkostensätze mit minutengenauer Abrechnung
Durch die genannten Änderungen, war auch die Überarbeitung der kommunalen Feuerwehkostensatzung erforderlich. Einstimmig stimmten die Stadträte der Neufassung der Satzung zu. Diese berücksichtigt nun alle neuen Vorgaben und schafft gleichzeitig Transparenz und Rechtsklarheit für die betroffenen Gebührenpflichtigen.

Neue Sportförderrichtlinie stärkt Bautzener Sportvereine
Die Stadt Bautzen stellt ihre Sportförderung neu auf: Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine überarbeitete Sportförderrichtlinie, die Sportvereine gezielter und flexibler unterstützt. Der Stadtrat nahm den Beschluss zur Sportförderrichtlinie mehrheitlich an. Neu ist insbesondere die Möglichkeit, Betriebskosten für vereinseigene Sportanlagen zu bezuschussen. Damit können Vereine erstmals bei laufenden Ausgaben wie Energie, Wasser oder Versicherungen entlastet werden. Zudem wird der Kreis der förderberechtigten Vereine erweitert, sodass künftig auch Sportvereine mit besonderer örtlicher Bedeutung für Bautzen berücksichtigt werden können – selbst wenn ihre Trainingsstätten außerhalb des Stadtgebiets liegen. Verbesserungen gibt es auch bei Investitionen: Erstmals sind Zuschüsse für Sportgeräte und Anlagen ab 800 Euro netto möglich. Mehr Planungssicherheit bringt die verlängerte Antragsfrist bis zum 31. Juli sowie die Gleichstellung digitaler und schriftlicher Förderanträge.

Kanalsanierung in der Röhrscheidtstraße für 2026 beschlossen
In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Bautzen auch die Kanalsanierung in der Röhrscheidtstraße für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen wird damit beauftragt, die Planung bis zur Ausschreibungsreife fortzuführen und das Bauvorhaben auszuschreiben. Grund für die Maßnahme sind Schäden und Abflussprobleme im Kanalnetz, die bei Untersuchungen im Bereich Röhrscheidtstraße/Wetzelstraße festgestellt wurden. Der Regenwasserkanal wird überwiegend saniert und teilweise offen erneuert, gleichzeitig werden punktuell Schäden am Schmutzwasserkanal sowie an Hausanschlüssen behoben. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit und Standsicherheit der Kanalisation zu sichern und die Beeinträchtigungen für Anwohner möglichst gering zu halten.
Auch den Beschlüssen zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 15, darunter dem Beschluss zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts, der Neubestellung des Sozialausschusses und der Änderung der Geschäftsordnung wurde zugestimmt.

Stadtverwaltung

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