Die Stadt Bautzen ist – wie alle sächsischen Kommunen – gesetzlich verpflichtet, eine verlässliche Betreuung aller Kinder in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen. Dabei müssen die individuellen Bedürfnisse und Interessen jedes Kindes berücksichtigt werden, um Benachteiligungen vorzubeugen und Chancengerechtigkeit sowie Teilhabe zu fördern. Diese Aufgabe gilt unabhängig davon, ob eine Kindertageseinrichtung in freier oder in städtischer Trägerschaft betrieben wird. Alle Kinder der Stadt haben das gleiche Anrecht auf eine qualitativ hochwertige Betreuung.
Im Jahr 2017 hat der Stadtrat Bautzen mit dem Beschluss BV-0403/2017 festgelegt, dass freie Träger bei ihren jährlichen Personalkosten nur 0,3 Stellen über dem sächsischen Betreuungsschlüssel liegen dürfen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wurde diese Einschränkung jedoch nicht umgesetzt. Ohne gesonderten Beschluss und ohne Information des Stadtrates wurde in den städtisch geführten Einrichtungen ein Personalschlüssel angewandt, der ca. drei Stellen über jenem Wert lag, welcher bei den freien Trägern angewandt wurde. Dadurch entstand eine Ungleichbehandlung in der Betreuungsqualität: Die Kinder in den zehn städtischen Einrichtungen konnten besser betreut werden als jene in den 14 Einrichtungen, die in freier Trägerschaft geführt werden.
Trotz dieser Unterschiede in der Betreuungsqualität zahlten alle Eltern jedoch dieselben Beiträge. Der Stadtrat beschloss in Unkenntnis dieser Situation die Elternbeiträge. Eltern, deren Kinder Einrichtungen freier Träger besuchten, trugen somit anteilig die höheren Personalkosten der städtischen Kitas mit – ohne dass ihre Kinder von dem besseren Betreuungsschlüssel profitieren konnten.
In Folge des im März 2025 von Oberbürgermeister Karsten Vogt initiierten Prüfauftrages und seiner nochmaligen Nachfrage im zuständigen Dezernat ist diese Ungleichheit nun zu Tage getreten. Oberbürgermeister Vogt erklärt dazu:
„Es darf in unserer Stadt keine Kinder erster und zweiter Klasse geben, sondern nur die gemeinsame Sorge um alle Kinder, die uns anvertraut sind. Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf die formale Stellenbemessung. Sie bewertet nicht die tatsächlichen Belastungen im Alltag. Wir wissen, dass der pädagogische Alltag in den letzten Jahren anspruchsvoller wurde – mehr Dokumentation, vielfältigere Bedarfe und individuellere Förderungen der Kinder. Diese Realität ist ein zentraler Bestandteil der weiteren Beratungen.“
Karsten Vogt
Oberbürgermeister