Formelle Gründe: Stadtverwaltung lehnt AfD-Antrag zum Bürgerentscheid ab!

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Oberbürgermeister Karsten Vogt informierte am heutigen Donnerstag die Stadtratsfraktionen über die Entscheidung zum Antrag der AfD Stadtratsfraktion. „Den Antrag, über den Bürgerentscheid im Dezember-Stadtrat abzustimmen, mussten wir aus folgenden Gründen ablehnen: Auf der Grundlage der Fragestellung geht hervor, dass wir in Betrachtung des Gesamtprojektes der Spreequerung mit dem Langhaus am Burgwasserturm über ein Objekt abstimmen, welches sich nicht im städtischen Eigentum befindet. Ein Bürgerentscheid kann aber nur für Angelegenheiten durchgeführt werden, für die der Stadtrat zuständig ist. Dies ist demnach nicht der Fall. Zudem ist derzeit auch die Finanzierung des Projekts völlig unklar, da es noch keinen Förderbescheid gibt.“, so Vogt.

Ein Bürgerentscheid gilt laut sächsischer Gemeindeordnung als zwingend umzusetzen und kann innerhalb von drei Jahren wieder rückgängig gemacht werden. Sollte sich also eine Mehrheit dafür entscheiden, es aber keine klaren Grundlagen zu Eigentumsverhältnissen und Finanzierung geben, wäre dies nicht nur rechtswidrig, sondern auch fahrlässig bezüglich des städtischen Haushalts.

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