Sperrung des Außengeländes der Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule teilweise aufgehoben

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Mättig Grundschule- gelbes Gebäude mit kleiner Wiese davor

Ab Montag, dem 13. November 2023 wird die Sperrung des Außengeländes der Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule zum großen Teil aufgehoben. Weiterhin gesperrt bleibt lediglich der Bereich der bestehenden Baugrube. Der Bauzaun wird zurückgebaut und um die Baugrube neu geordnet. Für die weiteren Arbeiten an der begonnenen Drainage/Baugrube wird von Seiten des Hoch- und Tiefbauamtes ein Plan erstellt, dass diese Baustelle schnellstmöglich, jedoch in Abhängigkeit der möglichen Arbeit in den Wintermonaten, abgeschlossen wird. Der Schulhof der Grundschule in Bautzen musste gesperrt werden, da bei Bauarbeiten eine Granate gefunden worden war. Für das Verständnis für die erheblichen Einschränkungen im Schul- und Hortalltag spricht Frau Ilka Heilmann, Abteilungsleiterin Bildung und Sport der Stadt Bautzen, der Schulleiterin Frau Wiedle, dem Lehr- und Hortpersonal, den Eltern und Kindern ihren Dank aus.

Umfassende Bewertung des Geländes erfolgt
Um eine fundierte Einschätzung der möglichen Gefahrenlagen vornehmen zu können, wurden das Polizeiverwaltungsamt, Referat 15/Kampfmittelbeseitigungsdienst Dresden sowie die Dr. Turra Kampfmittelbeseitigung GmbH zur fachlichen Prüfung und Einschätzung herangezogen. Nach eingehender Prüfung und Bewertung des Fundortes des Kampfmittels, der Tatsache, dass bei einer weitergehenden großräumigen Sondierung keine weiteren Kampfmittel gefunden wurden, sowie bereits erfolgter Tiefbaumaßnahmen auf dem Außengelände der Grundschule in der Vergangenheit, erscheint dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen eine vollständige Kampfmittelräumung, das heißt vollumfängliche Sondierungsmaßnahmen bis in eine Bodentiefe von bis zu 2 m der in Redestehenden gesamten Fläche des Schulhofes nicht angezeigt. In Vorbereitung von ggf. weiteren erdeingreifenden Maßnahmen im Bereich des Außengeländes wird die Stadt Bautzen zukünftig eine vorsorgliche kampfmitteltechnische Untersuchung, wenn das technisch nicht möglich ist, im Ausnahmefall eine vorsorgliche kampfmitteltechnische Baubegleitung der Arbeiten, vornehmen. Die punktuell festgestellte Schadstoffbelastung des geprüften Erdaushubs wurde durch das Hoch– und Tiefbauamt ebenfalls eingehend geprüft und nach den Vorgaben der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung bewertet. Im Ergebnis dessen konnte festgestellt werden, dass die vorgefundenen Bodenschichten ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko an Ort und Stelle verbleiben können.

Mättig Grundschule- gelbes Gebäude mit kleiner Wiese davor

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