Wohngeldstelle nur donnerstags geöffnet

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Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens, insbesondere seit dem 1. Januar 2023 zur Wohngeldreform wird es weiterhin nur einen Sprechtag in der Woche geben. Wie gewohnt bleibt die Wohngeldbehörde jeden Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Besucher geöffnet. Die Sprechzeit am Dienstag entfällt.

Telefonisch erreichen Sie die Wohngeldbehörde am Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Service-Telefonnummer  03591 534-525.

Neue Anträge können gern online gestellt werden. Benötigt wird lediglich ein persönliches Amt24-Servicekonto. Dieses kann in wenigen Minuten selbst eingerichtet werden und ist künftig auch für weitere Online-Verfahren auf „Amt24“ nutzbar. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen für den Wohngeldantrag bereit. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag stellen unter amt24.sachsen.de.  Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus.

Oder Sie stellen Ihren Wohngeldantrag wie bisher. Ihren Antrag und nachzureichende Unterlagen können weiterhin im PDF-Format oder als Bild-Datei an geschickt werden. Auch der normale Postweg, der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Rathaus oder die Abgabe im Bautzener-Bürger-Service im Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, sind möglich. Dort werden auch Wohngeldantragsformulare ausgegeben.

Stadtverwaltung Gebäude Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1

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