Wohngeldreform 2023 – „Wohngeld Plus“

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Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 25. November 2022 beschlossen und tritt ab Januar 2023 in Kraft. Das neue „Wohngeld Plus“ kann ab Januar beantragt werden und führt ggf. für Haushalte mit kleinem Einkommen zu einem erstmaligen Anspruch bzw. für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer Erhöhung des Wohngeldes.

Sie müssen nichts tun, wenn Sie bereits Wohngeld bekommen und Ihr Bewilligungszeitraum auch einen Zeitraum in 2023 umfasst
Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen, weder für den zweiten Heizkostenzuschuss noch für die Neuberechnung des Wohngeldes ab Januar 2023. Ihre Ansprüche des neuen „Wohngeld Plus“ werden automatisch überprüft und die Höhe gegebenenfalls neu berechnet. Eine Auszahlung eventueller Nachzahlungen ist für Ende Februar 2023 geplant. Die Auszahlung für den zweiten Heizkostenzuschuss erhalten Sie frühestens Ende März 2023.

Hinweis: Wenn Ihr aktueller Bewilligungszeitraum mit dem Dezember 2022 endet, stellen Sie, wie sonst auch, einen Weiterleistungsantrag.

Fragen und Antworten zur „Wohngeld Plus“-Reform

Unter folgendem Link erhalten Sie Antworten auf eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der „Wohngeld Plus“-Reform: Häufig gestellte Fragen zur „Wohngeld Plus“-Reform 

Ihr voraussichtlicher Wohngeldanspruch ist mit dem vorläufigen WohngeldPlus-Rechner ermittelbar

Der Online-Wohngeldrechner der Stadt Berlin wurde auf die Rechtsgrundlage WoGG 2023 umgestellt. Die Mietenstufen für Sachsen sind im Rechner hinterlegt und können anhand der Städte bzw. Landkreise ausgewählt werden. Zum Online-Wohngeldrechner

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