Mit dem Beginn des neuen Jahres verschickt die Stadtverwaltung Steuerbescheide an alle Bautzener Hundebesitzer. Mit dabei wird die entsprechende Steuermarke sein, die dann gut sichtbar am Halsband des Tieres befestigt werden soll. Mit diesem Service sparen sich die etwa 1.000 Hundebesitzer den Weg auf das Amt.
Entsprechend der städtischen Hundesteuersatzung müssen Hunde bei der Stadt Bautzen an- bzw. abgemeldet werden. Als Hundehalter gilt jeder, der einen oder mehrere Hunde im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat. Aber auch wer einen Hund länger als drei Monate pflegt oder nur zur Probe hält, wird im Sinne der Satzung steuerpflichtig. Ist ein Tier nachweisbar bereits in einer anderen Gemeinde gemeldet, entfällt die Steuerpflicht in Bautzen. Grundsätzlich gilt in Deutschland für jeden Hund eine Meldepflicht.
Steuerpflicht für Hunde beginnt grundsätzlich mit dem 1. Tag des folgenden Kalendermonats, in dem ein mindestens drei Monate alter Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Verstirbt ein Tier oder kommt abhanden, endet diese Pflicht mit dem Ende des laufenden Monats. Mit der Abmeldung ist die Steuermarke an die Stadt zurückzugeben. Geht eine Marke verloren, kann Antrag auf einen kostenpflichtigen Ersatz gestellt werden.
Weitere Informationen sowie den Wortlaut der Hundesteuersatzung können Interessenten im Anliegenfinder der städtischen Homepage www.bautzen.de nachlesen. Dort sind auch die aktuellen Festlegungen der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit und eine topografische Karte mit Hundefreilaufflächen zu finden.