Informationen zur Bundestagswahl 2021

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Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Bundestagswahl 2021 statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Tag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, wählen zu gehen. Gewählt wird gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes der 20. Bundestag der Bundesrepublik Deutschland.

Am Tag der Wahl gelten die Regeln der zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Schutzverordnung. Dies gilt insbesondere auch für die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Wahllokals. Es wird gebeten, auf den Mindestabstand von 1,50 Meter selbstständig zu achten und diesen einzuhalten. Aktuell besteht keine 3-G-Regelung. Das bedeutet, dass man weder geimpft, genesen, noch getestet sein muss. Auch eine Kontaktnachverfolgung wird es nach jetzigem Stand nicht geben.

In den Wohllokalen wird auf eine regelmäßige Lüftung der Räume und auf die Desinfektion der Flächen und Stifte geachtet. Wer möchte, kann seinen eigenen Stift mitbringen.

Der Wahlvorstand ist für den korrekten und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass dieser ehrenamtlich im Einsatz ist und sich an die vorgegebenen Auflagen halten muss.

In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

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