Stadt bietet Alternative zur Ganztagsbetreuung im Hort an

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Die Bautzener Stadträtinnen und Stadträte haben im April 2020 Änderungen der Betreuungssatzung beschlossen. Nachdem ein Aspekt zuletzt kritisiert wurde, hat die Verwaltung einen Lösungsansatz erarbeitet. Im Sozialausschuss fand dieser Zuspruch.

Die Satzung regelt die Betreuung von Kindern in Horteinrichtungen der vier Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Dort kam es seit vielen Jahren zu Problemen, weil Unterrichtsorganisation und -ausfall regelmäßig zu mehr Betreuung führten als die Verträge mit den Eltern vorsahen. Damit die Leistungen des Hortpersonals in der Schulzeit – aber auch in der Ferienzeit – entsprechend der real benötigten Betreuungsleistung vorgehalten und entlohnt werden können, legte die Satzungsänderung ausschließlich die Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung fest.

Diese umfasst eine Betreuung von 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und ab Unterrichtsende bis maximal 17.00 Uhr. Besonders bei den Eltern, die für ihre Kinder vor Schulbeginn keine Betreuung benötigen, löste dieser Schritt teils heftige Kritik aus. Darauf legte Bürgermeister Dr. Robert Böhmer den Mitgliedern des Sozialausschusses nun eine alternative Wahlmöglichkeit vor. Danach soll eine ausschließliche Nachmittagsbetreuung zwischen dem Unterrichtsende und 16.00 Uhr als Alternative ermöglicht werden. Diesem Vorschlag stimmten die Ausschussmitglieder mehrheitlich zu.

Um den Nachmittagshort in die Satzung aufnehmen zu können, muss der Stadtrat nun eine weitere Satzungsänderung beschließen. Dazu wird die Verwaltung noch im Juni eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Änderungssatzung vorbereiten und dem Stadtrat vorlegen. Beschließt dieser in seiner Sitzung am 15. Juli, kann die komplette Satzungsänderung zum 1. September 2020 in Kraft treten.

Eltern, die ab dem 1. September die Nachmittagshortbetreuung in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich mit dem neuen Betreuungsvertrag an die Leiterinnen der jeweiligen Horteinrichtung zu wenden. Sobald der Stadtrat entschieden hat, können die Verträge auf Wunsch der Eltern entsprechend angepasst werden.

Die Nachmittagshortbetreuung umfasst eine Betreuung von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr sowie eine erweiterte Betreuung in den Ferien im Umfang von 8,5 Stunden, d.h. von 7.30 bis 16.00 Uhr. Die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit in der Nachmittagshortbetreuung beträgt bis zu 5,5 Stunden und damit 30 Minuten mehr als bisher.

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