Stadt öffnet Kitas ohne zeitliche Einschränkungen

|   KategorienPresse

Der Freistaat Sachsen hat eine Allgemeinverfügung für den eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen ab Montag, dem 18. Mai 2020 erlassen. „Dieser kleine Schritt zur Normalität ist wichtig, allerdings für alle Beteiligten mit teils erheblichem Aufwand verbunden“, so Dr. Robert Böhmer, Bürgermeister für Finanzen, Ordnung, Bildung und Soziales der Stadt Bautzen. „Es erweist sich als hochgradig aufwändig, die Vorgaben der Landesregierung in der Kürze der Zeit praktisch umzusetzen“, so sein Fazit. Einigen Handlungsempfehlungen folgte erst in den Abendstunden des gestrigen Mittwochs (13. Mai) der offizielle Bekanntmachungstext durch den Freistaat. Am Donnerstag stimmten sich Böhmer, das zuständige Fachamt sowie die Leiterinnen und Leiter der Betreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft über konkrete Maßnahmen ab.

Wichtigste Botschaft an die Eltern: Kindereinrichtungen in städtischer Trägerschaft werden ab Montag uneingeschränkt von 6.00 bis 17.00 Uhr öffnen. Das entspricht der städtischen Betreuungssatzung und soll Eltern den Weg in den Arbeitsalltag erleichtern. Im Rahmen der Verfügung aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird das allerdings ein riesiger Kraftakt für das Personal vor Ort. Die Kinder dürfen nämlich nur von dauerhaft festen Bezugspersonen betreut werden. Demnach darf es morgens und in den Nachmittagsstunden keine gemischten Früh- oder Spätgruppen geben. Die zeitliche Belastung für die Erzieherinnen und Erzieher steigt demnach enorm, da ein Wechselbetrieb nun praktisch nicht mehr möglich ist und insbesondere in den Horteinrichtungen über einen längeren Zeitpunkt in geteilten Diensten (Früh und Nachmittag) gearbeitet werden muss. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen haben nun ein auf die jeweilige Einrichtung angepasstes Konzept erarbeitet. Das ist für alle Beteiligten in der gegebenen Kürze der Zeit eine sehr große Herausforderung. In den Horten der Grundschulen wird dieses Konzept in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen erstellt.

Eltern müssen ab Montag nach Vorgaben des Freistaates Sachsen auf einem Formular täglich bestätigen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn keine Anzeichen einer Erkrankung aufweisen. Erfolgt diese Bestätigung nicht, darf das Kind nicht zur Betreuung aufgenommen werden. Das Verhalten beim Bringen und Abholen der Kinder kann entsprechend der Gegebenheiten in den einzelnen Einrichtungen variieren. Wichtig ist jedoch, dass man sich an die Grundregeln hält: auf dem Gelände Abstand halten und in den Gebäuden Mund-Nasen-Masken tragen! Entsprechende Zonen werden in den Eingangsbereichen gekennzeichnet. Wegen der geforderten separaten Betreuung kann es vereinzelt zu Wartezeiten kommen.

In einem Schreiben aus der Stadtverwaltung werden Eltern auf die Maßnahmen und die Verhaltensregeln hingewiesen. Es steht ab sofort auf der städtischen Website www.bautzen.de zur Verfügung und wird in den Kindereinrichtungen aushängen. „Um zu klären, welche Probleme in der Praxis auftreten, bleiben die Verwaltung und die Einrichtungen täglich in Kontakt“, so Bürgermeister Böhmer. Auf das Angebot des Freistaates, praktische Erfahrungen in die Betreuungsregeln einfließen zu lassen, will man im Bautzener Rathaus gern zurückkommen.

Zurück