Coronavirus: Parkplatzsuche bleibt während der Coronakrise aus

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Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmen sich regelmäßig ab. In der heutigen Sitzung wurden folgende Themen besprochen:

Bewohner dürfen auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken

Verlassen wirkt die Bautzener Innenstadt, seit die Sächsische Staatsregierung Ausgangsbeschränkungen verkündet hat. Entsprechend wenig werden die gebührenpflichtigen Parkplätze genutzt. Die Stadtverwaltung reagiert flexibel auf die ungewohnte Situation und kommt den Anwohnerinnen und Anwohnern entgegen: Bis zum 20. April 2020 dürfen diese im jeweiligen Bewohnerparkbereich auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum ihr Fahrzeug abstellen. Ein Beispiel: Bewohner des Parkbereichs 1 dürfen auf den gebührenpflichtigen Stellflächen Innere Lauenstraße, Hauptmarkt, Fleischmarkt, Wendische Straße, Vor dem Schülertor und Wendischer Graben parken. Der Bewohnerparkausweis muss im Auto ausgelegt werden.

Notbetreuung wird für weitere Kinder geöffnet

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 23. März eine aktualisierte Fassung der aktuell gültigen Allgemeinverfügung vorgelegt. Damit wurden auch die Vorgaben für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erweitert. Mehr Eltern als bisher dürfen ihren Nachwuchs bei Bedarf betreuen lassen. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

Darüber hinaus besagt die aktualisierte Allgemeinverfügung: Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nun auch, wenn nur ein Personensorgeberechtigter im Gesundheitswesen, in der Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und sich aus dienstlichen Gründen nicht um die Kinder kümmern kann.

Während die Notbetreuung in den vergangenen Tagen relativ schwach nachgefragt war, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass nun mehr Eltern das Angebot in Anspruch nehmen werden.

Zur aktualisierten Fassung der Allgemeinverfügung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Schulen-und-Kita-23032020.pdf

Die meisten Bautzener befolgen die aktuellen Regeln

Seit dem 23. März dürfen in Sachsen lebende Personen das Haus nur noch mit einem triftigen Grund verlassen. Mitarbeitende des Ordnungsamtes und der Polizei überprüfen, ob sich die Bautzenerinnen und Bautzener an diese Regeln halten. Das erste Zwischenfazit fällt erfreulich aus: Wie die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten berichten, hält sich ein Großteil der Bevölkerung an die Vorgaben. Auch die Gewerbetreibenden folgen den Restriktionen der Sächsischen Staatsregierung weitgehend. Nur vereinzelt mussten die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten zur Beachtung der Regeln mahnen.

Weiterführende Informationen

Das Gesundheitsamt des Landkreis Bautzen informiert: https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Hinweise für Unternehmen & Arbeitnehmer: www.smwa.sachsen.de/4358.htm

Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

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